Nach dem Traktorunfall mit 18 Verletzten vor zweieinhalb Jahren: Lenker verurteilt
Im Juli 2017 verunfallte in Wohlen eine Polterabend-Gesellschaft, die mit Traktor und Anhänger unterwegs war. Der Lenker wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse ...
Nach dem Traktorunfall mit 18 Verletzten vor zweieinhalb Jahren: Lenker verurteilt
Im Juli 2017 verunfallte in Wohlen eine Polterabend-Gesellschaft, die mit Traktor und Anhänger unterwegs war. Der Lenker wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Eine Gruppe war für einen Junggesellenabschied am Samstagabend, 22. Juli 2017, gegen 19 Uhr in Wohlen unterwegs. Die Gesellschaft sass auf einem 2-Achsanhänger mit Drehschemel, welcher von einem Traktor gezogen wurde. Nebst den Passagieren befanden sich auf der Ladefläche diverse ungesicherte Gegenstände, darunter Stehtische, eine Sitzbank, ein Generator und mehrere Harassen Getränke. Doch die Feier endete abrupt in Wohlen.
Auf der steil abfallenden Hochwachtstrasse versuchte der Beschuldigte zu verlangsamen, was ihm aufgrund der fehlenden Bremsleistung des Gespanns misslang. Der Anhänger schob den Traktor vor sich her, woraufhin dieser zu schlingern begann und nach der Verzweigung am Panoramaweg mit der Betonmauer einer Liegenschaft kollidierte. Durch den Aufprall kippte der Traktor samt Anhänger zur linken Seite. Die 17 Passagiere samt Chauffeur und mitgeführtem Equipment wurden auf die Strasse geschleudert. Dabei wurden alle 18 Personen verletzt, drei davon, mit Kopf-, Rücken- und Beckenverletzungen, schwer. Diese mussten mit zwei Rettungshelikoptern abtransportiert werden.
Kein Strafantrag der Geschädigten
Die Sanität war mit acht Krankenwagen vor Ort und kümmerte sich, zusammen mit der Feuerwehr Wohlen und Ersthelfern der Regional- und Kantonspolizei, um die Unfallopfer. Sämtliche Verletzten mussten hospitalisiert und in die umliegenden Krankenhäuser, bis nach Basel und Luzern, transportiert werden. Doch die Gruppe hatte Glück im Unglück: Ausser einer Person konnten alle anderen das Spital schon kurz darauf wieder verlassen.
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene verkehrstechnische Gutachten kam zum Schluss, dass das Gespann für die steile Strasse am Unfallort nicht betriebssicher war. Sämtliche Geschädigten sahen jedoch von einem Strafantrag gegen den Beschuldigten ab, weshalb sich dieser nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte ihn per Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, unter anderem wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, in Verkehr bringen eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand und Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis.
Einsprache zurückgezogen
Dem Beschuldigten wurde eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen und eine Busse von 2000 Franken auferlegt. Er erhob zunächst Einsprache gegen den Strafbefehl, zog diese nun aber zurück, womit der Entscheid rechtskräftig ist. --red