Unkenntnis statt böse Absicht
24.01.2020 MeisterschwandenSchweizer Ranger informierten sich zum Thema «Drohnen in Schutzgebieten»
Rund 50 Ranger aus der ganzen West- und Deutschschweiz trafen sich im Gemeindehaus von Meisterschwanden zu einer Weiterbildung. Vertreter der Vogelwarte, des Bundesamtes für ...
Schweizer Ranger informierten sich zum Thema «Drohnen in Schutzgebieten»
Rund 50 Ranger aus der ganzen West- und Deutschschweiz trafen sich im Gemeindehaus von Meisterschwanden zu einer Weiterbildung. Vertreter der Vogelwarte, des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und des Schweizer Verbands ziviler Drohnen legten ihre Sichtweise zum Einsatz von Drohnen dar.
Roger Wetli
«Oft ist es Unkenntnis und nicht böse Absicht, die zu Gesetzesverstössen durch Drohnenpiloten führt», gab Lukas Frei, Präsident des Berufsverbandes «Swiss Rangers», Einblick in seine Erfahrung als Ranger im Gebiet Lombachalp in der Berner Berggemeinde Habkern. Sein Verband organisierte die Weiterbildung in Meisterschwanden zusammen mit der Naturschutzorganisation Pro Natura. Und Urs Wegmann, Leiter verschiedener Rangerdienste im Kanton Zürich und Präsident des Europäischen Rangerverbandes, ergänzte: «Weisen wir die Piloten auf die Flugverbote hin oder büssen wir sie, verhalten sie sich meist kooperativ.» Immer wieder hört er auch, dass seine Naturschutzzonen aufgesucht würden, um nicht über Menschenmassen zu fliegen. Dabei würden die Drohnen aber grosse Störungen bei den geschützten Tieren auslösen.
Unterschiedlich starkes Fluchtverhalten
Nicolas Strebel von der Vogelwarte Sempach half mit, verschiedene Studien zu diesem Thema auszuwerten. «Drohnen, die Vögel von oben anfliegen, wirken stärker, als wenn sie diese seitlich anfliegen.» Zudem scheint es, dass grössere Vögel empfindlicher für Drohnen sind als kleinere. «Eine direkte Annäherung wird eher als Bedrohung gesehen als ein Vorbeifliegen.» Spannend sei auch, dass Ansammlungen von vielen Tieren schneller reagieren als kleinere Gruppen. «Je grösser die Gruppe ist, desto eher gibt es darin unerfahrene Tiere. Diese lösen dann eine Kettenreaktion aus.»
Neben Vögeln fliehen auch grössere Säugetiere beim Auftauchten von Drohnen. «Ich habe dieses Verhalten in meinem Gebiet bei Gämsen mehrfach beobachtet», erklärte Lukas Frei. Und Urs Wegmann gab zu bedenken: «Schwierig für uns ist es, den Piloten überhaupt ausfindig zu machen, um ihn direkt auf das Flugverbot aufmerksam zu machen.»
Drohnen müssen registriert werden
Diesbezüglich hatte Daniel Hiltbrunner vom BAZL gute Nachrichten. «Die Schweiz hat neue Vorschriften der EU übernommen. Diese verlangen unter anderem eine Registration aller Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen oder über eine Kamera verfügen.» Aktuell sei man daran, dieses Register vorzubereiten. «Wir sollten noch dieses Jahr, spätestens aber 2021 so weit sein. Das Gesetz betrifft auch alle bereits gekauften Drohnen.» Langfristig strebe sein Bundesamt eine Fernidentifikation an, mit der man ähnlich wie bei bemannten Flugobjekten jede Drohne in der Luft ihrem Besitzer zuordnen könne.
«So weit sind wir eigentlich bereits», überraschte Ueli Sager vom «Schweizerischen Verband ziviler Drohnen» die Ranger. «Im Hobbybereich gibt es eine Firma, die in der Schweiz etwa 85 Prozent aller Drohnen verkauft. Diese sind alle über einen speziellen Koffer identifizierbar.» Sager führt eine Firma mit acht Angestellten und bietet verschiedene Drohnendienstleistungen an und bildet auch spezialisierte Polizeieinheiten aus. «Am letzten Zürichfest konnten wir zum Beispiel 50 illegale Drohnenflüge registrieren.»
Grosses Potenzial der Fluggeräte
Alle drei Referenten wollten die Drohnen nicht per se verteufeln und wiesen auf das grosse Potenzial der Flugobjekte hin. «In Afrika werden Drohnen zum Beispiel für die Bekämpfung von Wilderei eingesetzt», so Nicolas Strebel. «Aber auch sonst können wir damit im Naturschutz Daten oft mit weniger Störung erheben, als wenn wir selber in die Schutzzonen hineinlaufen und damit verschiedene Spuren hinterlassen.»
Probleme würden dann auch meist nicht von professionellen Piloten verursacht, sondern von den vielen Privaten, die Drohnen als Hobby fliegen lassen. Nicolas Strebel hofft, dass sich diese bei einer Registration besser mit den Regeln auseinandersetzen werden. Und Willy Not Armon, Parkwächter im Schweizer Nationalpark, kündigte an: «Wir büssen zurzeit Drohnenpiloten wegen ‹Störung des Wildes› mit 100 Franken. Künftig soll dafür aber eine eigene Kategorie geschaffen und der Betrag erhöht werden.»
Die Ranger waren sich einig, dass sie weiterhin gefordert sein werden. Fasziniert waren sie von der Vorführung verschiedener Drohnen durch Ueli Sager am Ende des offiziellen Teils der Weiterbildung.
Vor dem Start informieren
Wer eine Drohne kauft, erhält die wichtigsten Informationen zu den Flugmöglichkeiten mitgeliefert. Weitere wichtige Verhaltensregeln zu Flugeinschränkungen, Verhaltenskodex und Gesetze sind auf der Website des Bundesamtes für Zivile Luftfahrt zu finden unter www.bazl.admin.ch/bazl. Der Flyer «Rücksicht beim Fliegen mit Drohnen – Wie kann ich die Störung von Vögeln und anderen Wildtieren vermeiden?» ist auf der Website der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft www.kwl-cfp.ch aufgeschaltet. --rwi