Ortsbürgergemeinde: Keine Einwendungen gegen das Baugesuch
Es kommt sehr wahrscheinlich gut beim «Sternen». Die Situation bleibt wie von der Besitzerin, der Ortsbürgergemeinde, gewünscht. Einzig die Prüfbehörde macht noch ein Geheimnis ...
Ortsbürgergemeinde: Keine Einwendungen gegen das Baugesuch
Es kommt sehr wahrscheinlich gut beim «Sternen». Die Situation bleibt wie von der Besitzerin, der Ortsbürgergemeinde, gewünscht. Einzig die Prüfbehörde macht noch ein Geheimnis daraus.
Die Situation rund um das Restaurant Sternen war gestern Montagabend ein Thema an der Versammlung der Ortsbürgergemeinde. Mittels Antrag von Walter Dubler wurde an der Sommer-«Gmeind» gefordert, dass die bestehende Situation erhalten bleibt. Dieser Antrag wurde grossmehrheitlich überwiesen. Der Gemeinderat musste nun dieser Richtung folgen. Und er hat geliefert. Vor allem die Parkplatzsituation wurde erhalten und ein störender Baum in der Einfahrt bereits entfernt.
Weiter wurde ein Umnutzungsgesuch erarbeitet. Dieses regelt die beiden Gasträume im Obergeschoss, die Sitzplätze vor dem Eingang des Restaurants, also den Gastwirtschaftsbereich. Zudem wurden dem Restaurant sechs Parkplätze auf dem Sternenplatz mit diesem Gesuch zugewiesen. Auch die Neuanordnung der Parkplätze auf dem bestehenden Platz wurde ins Baugesuch aufgenommen.
Keine Einsprache und vorgespielte Ungewissheit
Die Auflagefrist des Baugesuches dauerte bis am 25. November. Nun die entscheidende Frage: Sind Einwendungen, sprich Einsprachen, eingegangen? Gemäss Marc Meier, Leiter Baugesuche, könne aus Sicht der Bauherrschaft mitgeteilt werden, «dass keine Einwendungen eingegangen sind». Alles gut somit? Nicht ganz. Meier auf Anfrage: «Aus Sicht der Prüfbehörde kann jedoch aktuell nicht mitgeteilt werden, wie der Entscheid ausfallen wird. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit seinen Entscheid fällen und die Ablehnung oder Bewilligung publizieren.» Keine Einsprachen bedeutet in der Regel, dass die Baubewilligung meistens erteilt werden kann. Beim Restaurant Sternen ist wohl vieles anders – sogar bei der Kommunikation.
Zur Klärung: Bauherr ist die Ortsbürgergemeinde Wohlen. Und der Gemeinderat wird noch entscheiden müssen, ob das Baugesuch nun bewilligungsfähig ist. Ortsbürgervorsteher ist übrigens Gemeindeammann Arsène Perroud.
Ein ausführlicher Bericht über die Gemeindeversammlung der Ortsbürgergemeinde erfolgt in der Ausgabe vom kommenden Freitag. --dm