Statische statt dynamische Grenze
06.09.2019 BremgartenAargauer Waldgesetz ist auf 2019 geändert worden – nun folgt die Festsetzung der Grenzen
Auf der Stadtverwaltung Bremgarten sowie in allen anderen Aargauer Gemeinden liegt der bereinigte Waldgrenzenplan noch bis am 30. September auf.
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Aargauer Waldgesetz ist auf 2019 geändert worden – nun folgt die Festsetzung der Grenzen
Auf der Stadtverwaltung Bremgarten sowie in allen anderen Aargauer Gemeinden liegt der bereinigte Waldgrenzenplan noch bis am 30. September auf.
Wenn in der Vergangenheit der Waldrand nicht regelmässig zurückgeschnitten wurde und der Bewuchs langsam ins benachbarte Land eingewachsen war, lief der Besitzer des angrenzenden Grundstücks Gefahr, dass Teile seines Landes rechtlich zu Wald wurden. Gemäss dem früheren Waldgesetz des Kantons Aargau galt jede Bestockung, die älter als 15 Jahre ist, eine Grösse von mindestens 600 Quadratmetern und 12 Meter Breite betrug, als Wald. Und Wald darf nicht einfach gerodet werden. Mit anderen Worten: Insbesondere Landwirtschaftsland konnte so an den Wald verloren werden. Diese bisherige Definition ist nun geändert worden. Entlang dem Baugebiet bestehen bereits seit mehreren Jahren statische Waldgrenzen. Nun sollen sie ebenfalls ausserhalb des Baugebiets eingeführt werden.
4200 Kilometer Waldränder
Per 1. Januar 2019 ist das abgeänderte Waldgesetz des Kantons Aargau in Kraft. Es sieht statt der bisherigen dynamischen Waldgrenze – dynamisch wegen des einwachsenden Waldes – nun nur noch eine statische Waldgrenze vor. Nur noch in Ausnahmefällen wie Rodungen und Ersatzaufforstungen, Erweiterungen des Waldareals koordiniert mit einer Nutzungsplanänderung oder amtlichen Vermessungen bei unwesentlichen Änderungen kann es künftig noch zu Anpassungen kommen. Nun werden die Waldgrenzen fix festgelegt. Der Waldgrenzenplan liegt derzeit und noch bis am 30. September in den Aargauer Gemeinden und somit auch auf der Stadtverwaltung Bremgarten auf. Er kann in digitaler Form auch auf dem Internet eingesehen werden. Die Waldränder im Kanton Aargau weisen eine totale Länge von rund 4200 Kilometern auf. Vor einigen Jahren ist im Aargau die digitale Ersterfassung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durchgeführt worden.
In diesem Zusammenhang wurden von der Abteilung Wald die Waldgrenzen ausserhalb des Baugebiets überprüft und angepasst. Nun liegen dieselben Waldgrenzen öffentlich auf, welche bereits damals den Landwirten zur Verfügung standen. Die zuständigen Kreisförster haben bei Bedarf auch Termine mit den zuständigen Landbesitzern vorgenommen, um die Situation an Ort und Stelle zu klären.
Wenig Änderungen im Freiamt
Gemäss Rolf Fankhauser, zuständiger Kreisförster im Gebiet Lenzburg-Freiamt, hat es im Freiamt nicht viele Änderungen gegeben. Dies, weil in der Region die landwirtschaftliche Nutzung eine starke Bedeutung hat und die Landbesitzer deshalb schon bisher darauf bedacht waren, im Normalfall die Grenzen statisch zu halten. «Im Mittelland ist die Waldfläche konstant, abgesehen von kleineren Korrekturen.» Mit der Festlegung des Waldgrenzenplans haben die Revierförster rechtlich kaum etwas zu tun. So verwundert es auch nicht, dass Leonz Küng vom Forstbetrieb Wagenrain lediglich aus Waltenschwil einen Anruf erhalten hat.
Mit der fixierten Rechtsgrundlage bezüglich der Waldgrenzen geht der Kanton sogar davon aus, dass sogenannte Pionierflächen im Übergangsbereich zwischen Landwirtschaftsland und Wald entstehen könnten. Dies, weil die Landbesitzer nicht mehr regelmässig unter Druck stehen, diese Bereiche zurückzuschneiden. «Denn bevor der Wald ein geschlossenes Kronendach aufweist und noch genügend Licht auf den Boden fällt, können auch lichtbedürftige Arten gedeihen», heisst es in einer Mitteilung des Kantons. --aw