Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf Sonntag, 20. Oktober, festgelegt. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Waltenschwil zu unterzeichnen und bei der ...
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf Sonntag, 20. Oktober, festgelegt. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Waltenschwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Freitag, 6. September, 12 Uhr, einzureichen. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben.
Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gemeindegesetzes wegen ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Simon Zubler kandidiert als Ammann
Für die Ersatzwahl des Gemeindeammanns vom 20. Oktober kandidiert der bisherige Vizeammann Simon Zubler. Die erforderliche Anmeldung ist konform eingegangen. Simon Zubler ist seit dem 1. Januar 2006 im Gemeinderat vertreten und hat seit dem Jahr 2018 das Amt als Vizeammann in unserer Gemeinde inne.