Neues Fahrzeug für die Feuerwehr
Der Gemeinderat möchte der Feuerwehr für 121 220 Franken ein altes Fahrzeug ersetzen. Den Entscheid darüber fällt der Einwohnerrat.
Die Feuerwehr Wohlen setzt das Verkehrsabteilungsfahrzeug unter ...
Neues Fahrzeug für die Feuerwehr
Der Gemeinderat möchte der Feuerwehr für 121 220 Franken ein altes Fahrzeug ersetzen. Den Entscheid darüber fällt der Einwohnerrat.
Die Feuerwehr Wohlen setzt das Verkehrsabteilungsfahrzeug unter anderem ein, um bei ihren Einsätzen die Strassen zu sperren und umzuleiten. Im Fahrzeug werden das dazu benötigte Signalisationsmaterial und ein Teil der Mannschaft transportiert. Die Amortisationsdauer solcher Verkehrsabteilungsfahrzeuge beträgt laut der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) 20 Jahre. Das Fahrzeug der Feuerwehr Wohlen ist 28 Jahre alt. Und hat damit die Lebensdauer schon mehr als überschritten.
Fast keine Ersatzteile mehr
Der Gemeinderat teilt mit, dass die Beschaffung von Ersatzteilen kaum mehr möglich ist. Allfällige Schäden können nicht mehr repariert werden. Wird das Fahrzeug nicht durch ein neues ersetzt, müsste eine sehr kostspielige Notlösung aufrechterhalten werden.
Der Finanzplan 2018–2027 sieht einen Ersatz im nächsten Jahr vor. Dazu wurden insgesamt vier Offerten eingereicht und nach den Kriterien des Pflichtenheftes beurteilt. Den Zuschlag erhält die Rosenbauer AG. Sie schlägt einen Mercedes-Benz Typ Sprinter 316 vor. Die Gesamtsumme des Verpflichtungskredites beträgt 121 220 Franken. In diesem Betrag ist das Fahrzeug mit rund 50 000 Franken enthalten. Dazu kommen die Feuerwehrtechnik und weiteres Material. Von den vier eingerichteten Offerten war diejenige der Firma Rosenbauer die günstigste.
Unter dem Strich bleiben Kosten von 76 000 Franken
Die Feuerwehr Wohlen ist zusammen mit Dottikon für rund 20 500 Einwohner zuständig. Das AGV übernimmt rund 41 000 Franken. Für das alte Fahrzeug erhält die Gemeinde noch 4000 Franken. Der Gemeinderat rechnet damit, dass Wohlen rund 76 000 Franken zahlen muss. Dottikon beteiligt sich gemäss Gemeindevertrag indirekt an der Ersatzbeschaffung. --rwi