Hochrechnung nicht zutreffend
17.05.2019 EinwohnerratAntwort zur Anfrage von SVP-Einwohnerrat Roland Büchi zur Bevölkerungsstatistik
Leben in zehn Jahren in Wohlen mehr Ausländer als Schweizer? Diese Befürchtung hat Roland Büchi. Der Gemeinderat teilt diese Ansicht nicht. Politisch motivierte Fragen ...
Antwort zur Anfrage von SVP-Einwohnerrat Roland Büchi zur Bevölkerungsstatistik
Leben in zehn Jahren in Wohlen mehr Ausländer als Schweizer? Diese Befürchtung hat Roland Büchi. Der Gemeinderat teilt diese Ansicht nicht. Politisch motivierte Fragen will er zudem nicht beantworten.
Die aktuelle Bevölkerungsstatistik der Gemeinde hat Roland Büchi im letzten Herbst aufgeschreckt. Er hat ausgerechnet, dass im ersten Halbjahr 2018 220 Ausländer neu nach Wohlen gezogen sind. Dem gegenüber stehen nur 40 Schweizer. Das hat den Präsidenten der SVP veranlasst, dem Gemeinderat elf Fragen zu stellen.
Familien nicht speziell erfasst
Dieser hält in seiner Antwort fest, dass die so erhobenen Zahlen nur bedingt verwendet werden können. Aussagekräftig für eine Beurteilung seien nur die Zahlen jeweils zum Stichtag, also am 31. Dezember. Der Gemeinderat vergleicht nun in seiner Antwort die Zahlen vom 31. 12. 2016 bis 31. 12. 2018. In diesen zwei Jahren gibt es neben der Schweiz elf Nationen, aus denen mehr als 20 Personen nach Wohlen gezogen sind. Klarer Spitzenreiter ist dabei Italien mit 122 Personen, gefolgt von Bulgarien mit 62 und Mazedonien mit 36. Es folgen Griechenland, Eritrea, Afghanistan, Syrien, Deutschland, Polen, Slowakei und Ungarn.
Büchi wollte zudem wissen, wie viele Familien und Kinder unter diesen ausländischen Zuzügern sind. Der Gemeinderat hält fest, dass im Einwohnerregister Familien oder andere Formen des Zusammenlebens nicht speziell erfasst werden. So lässt sich lediglich aufgrund des Alters eine Aussage zu den Kindern machen. Dabei lag der Anteil der Minderjährigen bei den Zuzügern im Jahr 2018 bei 20 Prozent, im Jahr davor waren es 18 Prozent. Die Zahlen der Schweizer und der ausländischen Zuzüger unterscheiden sich nur minimal.
Interesse hat Büchi auch an den Steuerrechnungen der 220 Zuzüger im ersten Halbjahr 2018. Hier kann der Gemeinderat keine Antwort geben. Zum einen wird der Grossteil dieser Ausländer quellenbesteuert, die entsprechenden Abklärungen müsste also das kantonale Steueramt machen. Der Aufwand dafür wäre beachtlich und würde vermutlich in Rechnung gestellt. Zum anderen haben die Personen mit Niederlassungsbewilligung C für das Jahr 2018 noch keine Steuererklärung eingereicht. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Zahlen für ein Jahr sowieso nicht repräsentativ, dafür müssten mehrere Jahre verglichen werden. Die Entwicklung der Steuerkraft der Gemeinde Wohlen zeigt in den letzten Jahren jedenfalls wenig Veränderungen.
Kanton präsentiert andere Zahlen
Der SVP-Einwohnerrat wollte auch noch wissen, wie viele der 40 zugezogenen Schweizer einen Migrationshintergrund haben. Diese Frage lässt sich nicht beantworten, weil dies nicht speziell erfasst wird.
Büchi hat in seiner Anfrage die Zahlen für das erste Halbjahr einfach hochgerechnet und er befürchtet, dass in zehn Jahren 21 631 Personen in Wohlen leben, und dabei die Ausländer die Schweizer überholt haben. Dies ist für den Gemeinderat eine reine Zahlenspielerei. Die Zahlen eines halben Jahres seien nicht aussagekräftig. In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der Einwohner um 704 auf 16 562 Personen gestiegen, der Ausländeranteil hat sich dabei von 38,2 auf 39,5 Prozent erhöht. Laut Prognose des Kantons wird Wohlen erst im Jahr 2040 eine Einwohnerzahl von 21 000 aufweisen.
Nach Verfassung handeln
Büchi möchte zudem wissen, was der Gemeinderat unternimmt, damit nicht bald schon mehr Ausländer als Schweizer in Wohlen leben, und was die Konsequenzen wären, wenn es doch so weit kommt. Hier findet der Gemeinderat klare Worte. Er hält fest, dass es in der Schweiz eine verfassungsmässige Niederlassungsfreiheit gibt und es der Gemeinde nicht zusteht, Personen vom Zuzug abzuhalten. Zudem verweist er auf die Bundesverfassung. Darin heisst es sinngemäss, dass alle Menschen gleich sind vor dem Gesetz und niemand wegen seiner Herkunft diskriminiert werden darf. Darum will der Gemeinderat nicht weiter auf die seiner Meinung nach politisch motivierten Fragen eingehen. --chh