Einigung beim Baum-Zwist?
24.05.2019 WohlenOrtsbürgergemeinde: Massnahmen im Grenzbereich zur Isler-Villa getroffen – «Gmeind» am Samstag, 29. Juni
Ein geplanter Neubau kommt dem geschützten Anwesen der Isler-Villa recht nahe, vor allem der Baumbestand schien in Gefahr. Darauf reagierten ...
Ortsbürgergemeinde: Massnahmen im Grenzbereich zur Isler-Villa getroffen – «Gmeind» am Samstag, 29. Juni
Ein geplanter Neubau kommt dem geschützten Anwesen der Isler-Villa recht nahe, vor allem der Baumbestand schien in Gefahr. Darauf reagierten die Ortsbürger mit Kritik. Nun präsentiert der Gemeinderat Massnahmen und das Verständnis der Bauherrschaft.
Daniel Marti
Die Kritik wurde in aller Schärfe vorgetragen an der letzten «Gmeind» der Ortsbürger. Die Emotionen gingen ziemlich hoch. Das Baugesuch für einen Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern unmittelbar neben dem Anwesen Villa Isler und Strohmuseum hat an der letzten Versammlung der Ortsbürgergemeinde damals zu heftigen Diskussionen geführt. Vor allem die Baumgruppe im Grenzbereich – genauer deren Schutz – stand dabei im Mittelpunkt. Auf Intervention der beiden Ortsbürger, Walter Dubler und Ruedi Donat, wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Gemeinderat die gesamte Sachlage aufarbeiten und an der nächsten «Gmeind» darlegen muss. Massnahmen zum Schutz der Bäume und der Grenzmauer sollten aufgezeigt werden. Nun nimmt der Gemeinderat im Vorfeld der Sommer-«Gmeind» vom Samstag, 29. Juni, Stellung.
Angst um den Baumbestand im Grenzbereich
Zur Ausgangslage. Die Villa Isler steht unter kantonalem Denkmalschutz und die Parkanlage unter Ensembleschutz. Das Anwesen ist im Besitz der Ortsbürgergemeinde Wohlen. Mit dem geplanten mehrstöckigen Neubau, inklusive Tiefgaragenplätze, bis an den Grenzbereich hin, gab es bei den Ortsbürgern und bei der Stiftung Freiämter Strohmuseum Wohlen gewisse Ängste. Die bestehende Stützmauer zur Parkanlage der Villa Isler liegt auf der Parzelle der Bauherrschaft des Neubaus – sie gehört somit der Bauherrschaft. Ebenso liegen einzelne Bäume auf der Parzelle der Bauherrschaft oder auf der Grenze der beiden benachbarten Parzellen. Rund ein Dutzend Bäume stehen im Gefahrenbereich. Mittlerweile hat der Gemeinderat Massnahmen ausgearbeitet. Gemäss eigenen Angaben stammen diese Massnahmen vom 15. November 2018, also an der letzten «Gmeind» im Dezember 2018 lagen diese Vereinbarungen bereits vor. Warum kam es dann an der Winter-«Gmeind» überhaupt zum Streitgespräch? Weil der Informationsfluss wohl alles andere als optimal ist.
Gefahr gebannt: Vier Massnahmen sollten Streit beenden
Auf jeden Fall erachtet auch die Bauherrschaft den Erhalt des Baumbestands als wichtig und hat sich laut Gemeinderat bereit erklärt, dass entsprechende Massnahmen getroffen werden. In Absprache mit der Bauherrschaft hat der Gemeinderat vier Vereinbarungspunkte ausgearbeitet:
– Die Stützmauer wird nicht abgebrochen und ersetzt. Es entstehen keine Grabarbeiten. Der Baumbestand ist nicht in Gefahr.
– Es wird sichergestellt, dass die Stützmauer am bestehenden Ort auf dem Grundstück unverändert erhalten bleibt.
– Die Ortsbürgergemeinde erhält ein Nutzungsrecht für die bestehende Bepflanzung, die auf der Parzelle der Bauherrschaft liegt, aber als Bestandteil der Parkanlage wahrgenommen wird.
– Der nördliche Baukörper wird um knapp einen Meter zum Baumbestand zurückversetzt.
«Mit diesen Massnahmen wird sichergestellt», so der Gemeinderat, «dass keine Bepflanzung der Ortsbürgergemeinde entfernt werden muss.»
Ebenfalls werde dem Anliegen der Stiftung Freiämter Strohmuseum Rechnung getragen. Die Massnahmen sind Bestandteil einer allfälligen Baubewilligung. Damit sollten alle Parteien zufrieden sein und der Zwist beigelegt sein.
Sternenplatz 62 000 Franken teurer
Geschäfte an der Ortsbürger-«Gmeind»
An der Gemeindeversammlung vom 29. Juni im Waldhaus Chüestellihau wird auch über die Kreditabrechnung für die Erweiterung des «Sternenplatzes» debattiert. Die Kreditüberschreitung beträgt 62 500 Franken (oder happige 23,6 Prozent). Es wurden 327 500 Franken ausgegeben, bewilligt war ein Kredit in der Höhe von 265 000 Franken.
Über 700 000 Franken Guthaben
Der Hauptgrund für die Kreditüberschreitung liegt tief in der Vergangenheit. Im Bereich der alten Metzgerei wurde festgestellt, dass der ehemalige Keller nicht zurückgebaut wurde, sondern mit Material der Brandruine verfüllt wurde. Dadurch konnten die geforderten Werte nicht eingehalten werden.
Der Mehraufwand betrug deswegen knapp 36 000 Franken. Die ungenügenden Werte erstreckten sich bis zum Schlössli, so wurden weitere 10 700 Franken Mehraufwand nötig, Und die Änderung der Bepflanzung verursachte weitere Mehrkosten in der Höhe von 10 000 Franken. Finanziell geht es der Ortsbürgergemeinde Wohlen gut. Die Jahresrechnung 2018 schliesst mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe von 197 100 Franken ab, budgetiert waren 134 800 Franken. Somit verfügt die Ortsbürgergemeinde über ein Guthaben von 738 000 Franken.
Forstbetrieb Wagenrain mit schwarzen Zahlen
Auch der Forstbetrieb Wagenrain schreibt schwarze Zahlen. Die Jahresrechnung weist einen Ertragsüberschuss in der Höhe von 174 000 Franken aus, dieser Betrag fliesst in die Forstreserve Wagenrain.

