Neuregelung Parkordnung
24.04.2019 Fischbach-GöslikonAus dem Gemeindehaus Fischbach-Göslikon
Der Gemeinderat möchte die Zufahrt zur Sandbank für den motorisierten Verkehr neu regeln. Während der öffentlichen Auflage der Signalisationsänderung wurden verschiedene Begehren aus der ...
Aus dem Gemeindehaus Fischbach-Göslikon
Der Gemeinderat möchte die Zufahrt zur Sandbank für den motorisierten Verkehr neu regeln. Während der öffentlichen Auflage der Signalisationsänderung wurden verschiedene Begehren aus der Bevölkerung an den Gemeinderat herangetragen. Der Gemeinderat hat die Anliegen der Einsprecher geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass mit der Signalisation flankierende Massnahmen im Bereich der Parkordnung geprüft werden müssen. Er lud die Anwohner zur Stellungnahme betreffend die vorgeschlagenen Parkverbotszone auf der Brühlmattenstrasse, der Klausenstrasse, dem Guggeriweg, dem Kilchmattenweg und dem Zelgliacherweg ein. Viele Anwohner haben diese Möglichkeit genutzt und ihre Ansichten und Lösungsvorschläge mitgeteilt. Der Gemeinderat wird, wo möglich, die Vorschläge in die Parkordnung einfliessen lassen.
Neubau Spielplatz bewilligt
An der Gemeinderatssitzung vom 15. April wurde das Baugesuch für den neuen Spielplatz hinter dem Gemeindehaus genehmigt. Der Spielplatz wird in Zusammenarbeit mit dem Murimoos realisiert. Die Gemeindekanzlei plant eine kleine Einweihungsfeier. Die Bevölkerung wird zu einem späteren Zeitpunkt mittels Flyer eingeladen.
Regionalpolizei kontrolliert
Am 1. Januar trat das Parkplatzreglement der Gemeinde Fischbach-Göslikon in Kraft. Mit der Einführung des Reglements wurde das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig.
Die Kontrollen der Regionalpolizei Bremgarten im ersten Quartal haben ergeben, dass einige Einwohnerinnen und Einwohner sowie auswärtige Besucherinnen und Besucher ihr Fahrzeug regelmässig ohne gültige Parkkarte im öffentlichen Raum abgestellt haben. Als Gegenmassnahme wurden den betroffenen Fahrzeughaltern die Parkgebühren für das erste und das zweite Quartal in Rechnung gestellt.
Da davon ausgegangen wird, dass die Fahrzeugbesitzer ihre Fahrzeuge auch künftig auf öffentlichem Grund abstellen werden, wird die Gemeindekanzlei die Parkkarten quartalsweise in Rechnung stellen. Falls das Fahrzeug künftig nicht mehr auf öffentlichem Grund abgestellt wird, ist dies der Gemeindekanzlei mitzuteilen und zu belegen.
Geschwindigkeitsmessung
Die Regionalpolizei hat vom 25. bis 29. März eine halbstationäre Geschwindigkeitsmessung und Verkehrszählung auf der Mellingerstrasse durchgeführt. Beeindruckend ist die gewaltige Zahl von 44 595 Fahrzeugen (total in beide Richtungen), die innerhalb von drei Tagen und 18 Stunden durch Fischbach-Göslikon gefahren sind.
In der Zeit wurden 1066 Übertretungen gemessen, wobei die höchste Geschwindigkeit bei 79 km/h lag. Erlaubt sind 50 km/h. Relativiert mit der Anzahl gemessener Fahrzeuge liegt die Übertretungsquote bei lediglich 2,4 Prozent. --gk