1. Mai ist arbeitsfrei
18.04.2019 KüntenVerwaltung bleibt geschlossen
Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben am Mittwoch, 1. Mai, den ganzen Tag geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Mai, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Baubewilligung erteilt
Der Gemeinderat hat ...
Verwaltung bleibt geschlossen
Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben am Mittwoch, 1. Mai, den ganzen Tag geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Mai, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Baubewilligung erteilt
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt: Urs Hafner, Bellikonerstrasse 1, 5444 Künten, Baubewilligung für farbliche Veränderung der Hausfassade auf der Parzelle Nr. 91.
Bundesübungen auf dem Schiessplatz Stockweiher
Die Feldschützengesellschaft Künten gibt die Daten der Bundesübungen auf dem Schiessplatz Stockweiher in Bremgarten bekannt: Freitag, 10. Mai, 17 bis 19.30 Uhr. – Samstag, 24. August, 13.30 bis 15.30 Uhr.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Alle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen 4,5 m und über Gehwegen 2,55 m. – An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen. – Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. – Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freizuhalten.
Das Zurückschneiden muss bis spätestens am 7. Juni vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein.
Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers eigenständig zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen. --gk