Weitblick ist gefragt
29.03.2019 BremgartenWeichen stellen für die Gesamtrevision Nutzungsplanung
Kürzlich hat Stadtammann Raymond Tellenbach den 8000. Einwohner begrüsst. Laut Prognosen soll die Bevölkerung bis im Jahr 2030 auf 9100 bis 9250 Einwohner wachsen. Bei der Revision ...
Weichen stellen für die Gesamtrevision Nutzungsplanung
Kürzlich hat Stadtammann Raymond Tellenbach den 8000. Einwohner begrüsst. Laut Prognosen soll die Bevölkerung bis im Jahr 2030 auf 9100 bis 9250 Einwohner wachsen. Bei der Revision der städtischen Planwerke ist mit diesem Wachstum zu rechen.
Lis Glavas
Die Gemeinden sollen ihre Planwerke alle 15 bis 20 Jahre korrigieren. Wachstumsprognosen sind in die Revision einzubeziehen, andernfalls droht ein böses Erwachen. Stadtammann Raymond Tellenbach erwähnt auch eine Wachstumsprognose für Bremgarten von 29 Prozent bis ins Jahr 2040. «Wachstum findet bei uns tatsächlich statt. Wir haben Zuwandernde aus anderen Kantonen, vorab aus dem Kanton Zürich, aus Deutschland und weiteren Ländern. Junge Leute ziehen heute früher in die eigene Wohnung, und der Raumanspruch pro Person steigt nach wie vor.» Diese Fakten führen zu hohem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum.
Das Raumplanungsgesetz aus dem Jahr 2014 allerdings zieht die Zügel straff. Einzonungen für Wohnraum sind nur noch unter erschwerten Bedingungen bewilligungsfähig. Verdichtung in den vorhandenen Wohnzonen ist gefordert. «Das heisst ganz einfach höher und enger bauen», erklärt Tellenbach, «was meistens nicht auf Begeisterung stösst.»
Alternative in der Oberebene
Eine Teiländerung der Nutzungsplanung im Gebiet Oberebene würde den Zwang zur Verdichtung entschärfen. Am 1. April legt die Stadt zwei Planungsprozesse für die öffentliche Mitwirkung während 30 Tagen auf. Es sind zwei getrennte Verfahren, die inhaltlich und verfahrenstechnisch eng miteinander verknüpft sind. Das erste Mitwirkungsverfahren betrifft das räumliche Entwicklungsleitbild (REL) sowie den kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV). Diese beiden Instrumente bilden die konzeptionelle Grundlage für die laufende Revision der allgemeinen Nutzungsplanung.
Im zweiten Verfahren geht es um besagte Teiländerung der Nutzungsplanung im Gebiet Oberebene. Sie ist eine wichtige Weichenstellung für die Gesamtrevision. Die Gesamtrevision und die Teiländerung Oberebene sind unterschiedlich weit fortgeschritten, stehen aber in unmittelbarem Zusammenhang und beeinflussen sich gegenseitig. Daher werden die Planungen seit 2017 abgeglichen und aufeinander abgestimmt. Das unterstreicht auch das gleichzeitige Mitwirkungsverfahren.
Eine Abkoppelung der Verfahren ist notwendig, weil sonst grössere Verzögerungen absehbar sind und die benötigten Wohnkapazitäten nicht rechtzeitig vorhanden sind. Die Teiländerung Oberebene ist mit einer Geländemodellierung (Terrassierung) verbunden. Der Untergrund muss sich nach der Modellierung setzen, was mehrere Jahre in Anspruch nimmt.
Die Gestaltungsplanpflicht sowie die Pflicht zur vorgängigen Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens sollen eine erstklassige Entwicklung des Areals ermöglichen. Auch diese Schritte werden voraussichtlich mehrere Jahre beanspruchen.
Die Industriezone Oberebene ist vom Kanton als «Regionaler Entwicklungsschwerpunkt» definiert worden. «Auf einem Teilbereich des Comolli-Areals ist eine Überbauung mit Wohnraum für 500 Personen möglich», so der Stadtammann. «Auf dem anderen Teil streben wir eine Verdichtung mit mehr Gewerbe an.» Es geht also um eine Umzonung von der Arbeits- in die Wohn-/Gewerbezone. «Die drei Grundeigentümer auf dem für die Wohnüberbauung vorgesehenen Areal kooperieren untereinander. Zu verhandeln ist mit ihnen noch die Mehrwertabgabe.»
Die Teiländerung Oberebene könnte der Gemeindeversammlung im Winter vorgelegt werden, wenn es nach den Vorstellungen der Stadtbehörden läuft. Sie hat die Vorprüfung des Kantons geschafft. Für die Gemeindeversammlung muss sie noch die Hauptprüfung bestehen. Doch zuerst ist die Bevölkerung jetzt zur Mitwirkung aufgerufen.
Siedlungsentwicklung und Verkehr
Mitwirken soll die Bevölkerung gleichzeitig beim zweiten Verfahren, welches das räumliche Entwicklungsleitbild und den kommunalen Gesamtverkehr betrifft. Das REL bietet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet. Es trägt zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Quartieren in den nächsten 25 Jahren entwickeln soll. Die im REL formulierten Entwicklungsstrategien sind ausgerichtet auf die Nutzung der Verdichtungspotenziale in überbauten Wohn- und Mischzonen (laufend), die Nutzung der nicht überbauten Wohn- und Mischzonen (kurz- bis mittelfristig) sowie die Entwicklung des Gebiets Oberebene (mittel- bis langfristig).
Die Siedlungsentwicklung ist untrennbar mit der Verkehrsplanung verknüpft und ist mit ihr abzustimmen. Dafür steht das Instrument des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) zur Verfügung. Im KGV erarbeiten die Gemeinden die Verkehrsgrundlagen für die Siedlungsentwicklung und definieren Zielsetzungen und Massnahmen, um den vom Verkehr gestellten Herausforderungen zu begegnen.
«Uns ist es ein grosses Anliegen», betont Raymond Tellenbach, «die Bevölkerung in diese Entwicklungen einzubeziehen, die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen. Wir laden sie ein, die vorliegenden Resultate zu studieren und Inputs zu geben. Im offiziellen Verfahren besteht dann selbstverständlich die Einsprachemöglichkeit. Wenn die revidierte Gesamtnutzungsplanung von der Gemeindeversammlung gutgeheissen und rechtskräftig ist, soll sie für 15 bis 20 Jahre den Anforderungen entsprechen.» Wann sie der Gemeindeversammlung vorgelegt werden kann, ist noch offen.
Zwei Mitwirkungsverfahren
Die Stadt führt die öffentliche Mitwirkung sowohl betreffend REL/ KGV als auch die Teiländerung des Bauzonenplans Oberebene vom 1. bis 30. April durch. Die Mitwirkung dient dazu, die Anliegen der Bevölkerung in die weitere Planung aufzunehmen. Ein sorgfältig durchgeführtes Mitwirkungsverfahren hilft, die Planung breit abzustützen und damit zeit- und kostenintensive Rechtsmittelverfahren zu vermeiden und das Verfahren insgesamt kurz zu halten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die weitere Planung und Umsetzung ein.
Öffentliche Information und Fragestunde
Im Rahmen der Mitwirkungsverfahren findet am 2. April um 19 Uhr im Reussbrückesaal eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Zudem wird am 17. April von 17 bis 21 Uhr im Rathaus für Interessierte eine Fragestunde durchgeführt, an der auch die mit dem Projekt betrauten Experten vertreten sind. Alle relevanten Dokumente der Mitwirkungsverfahren sind ab dem 1. April auf www. bremgarten.ch verfügbar. --zg