Das war abzusehen angesichts der hohen Temperaturen und des ausbleibenden Regens: Die Gemeinden im Freiamt verhängen ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt ab sofort und bis zum Widerruf.
Feuerwerke und Höhenfeuer abgesagt
Es ist verboten, ...
Das war abzusehen angesichts der hohen Temperaturen und des ausbleibenden Regens: Die Gemeinden im Freiamt verhängen ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt ab sofort und bis zum Widerruf.
Feuerwerke und Höhenfeuer abgesagt
Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Es dürfen keine brennenden Raucherwaren weggeworfen werden. Dies weil die Böden ausgetrocknet und leicht entzündbar sind. Für das Grillen im Siedlungsgebiet in Gärten und auf Terrassen ist höchste Vorsicht geboten mit Elektro- und Gasgrill; das Grillieren mit Kohle ist verboten. An den Bundesfeiern werden keine Feuerwerke und keine Höhenfeuer abgebrannt. Auch das private Abbrennen von Feuerwerk ist streng verboten. --red