Neulenker verurteilt
29.06.2018 WohlenEin damals 19-Jähriger wäre nach dem Sieg von Italien gegen Belgien an der Fussball-Europameisterschaft 2016 beinahe in eine Fanmenge gefahren. Jetzt wurde er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
«Manöver war für Publikum» Ein damals 19-Jähriger wäre nach dem Sieg von Italien gegen Belgien an der Fussball-Europameisterschaft 2016 beinahe in eine Fanmenge gefahren. Jetzt wurde er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. «Manöver war für Publikum» Der Beschuldigte habe mit seinem Manöver vor der Wohler «Zanzibar» mehrere Menschen gefährdet, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Das Gericht folgt aber dem Verteidiger und spricht den 21-Jährigen wegen vorsätzlicher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Chantal Gisler Es sollte ein ausgelassener Abend werden, dieser 13. Juni 2016. Italien spielte an der Europameisterschaft in Frankreich gegen Belgien und gewann mit einem 2:0. Grund zur Freude für alle Italien-Fans, auch für Leo (Name geändert), der sich das Spiel mit seinen Freunden in der Wohler «Zanzibar» ansah. «Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass der Abend nicht in einer Tragödie geendet hat», sagt Gerichtspräsident Lukas Trost. Und Leo wäre dafür verantwortlich. Der heute 21-Jährige muss sich vor dem Bremgarter Bezirksgericht wegen versuchter mehrfacher schwerer Körperverletzung, vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit und Missachten der Meldepflicht bei einem Sachschaden verantworten. Er wollte nur den Sieg von Italien feiern, sagt er. Er sei eigentlich nicht so einer, er bleibe lieber zu Hause. Aber an diesem Abend hatte er sich dazu hinreissen lassen, das Spiel zu schauen und bei einem anschliessenden Autocorso teilzunehmen. Von der «Zanzibar» zum Azag-Kreisel, dort herumfahren und zum Bären-Kreisel. Nachdem er einem Auto mit offenem Kofferraum den Vortritt gelassen hatte, beschleunigte Leo und musste kurz darauf einem Fan ausweichen. Um das Ausschwenken nach links zu korrigieren, lenkte er nach rechts. Durch dieses Manöver wurden die Hinterräder seines Lexus destabilisiert, das Heck brach aus, das Auto kam ins Rutschen, drehte sich um seine eigene Achse und überquerte die linke Strassenseite. Schliesslich prallte der Lexus rückwärts an einen Betonsockel neben der «Zanzibar» und kam dort zum Stillstand. «Wären die Menschen auf dem Trottoir nicht instinktiv zurückgewichen, wären sie schwer verletzt worden oder hätten gar getötet werden können», sagt Trost. Unfall gut dokumentiert «Ich hörte Geschrei und dachte, die Leute wären sauer auf mich und wollten mir etwas antun.» Er habe kurz mit einem Mann in einem weissen T-Shirt gesprochen, dieser habe ihm gesagt, dass alles okay ist. Zu Hause erzählte Leo seiner Mutter von dem Unfall und ging ins Bett. Als er am nächsten Tag in der Zeitung von dem Unfall las, kontaktierte er einen Anwalt und ging zur Polizei, um sich zu stellen. Keine Neigung für Risiko Leos Anwalt beantragte hingegen eine bedingte Geldstrafe von 13 500 Franken und eine Busse von 1500 Franken wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln. Er bezieht sich auf ein Gutachten, das bescheinigt, dass Leo ein vorbildlicher Fahrer ist, der keine charakterliche Neigung fürs Risiko hat. «Das reflexartige Ausweichen hat zum Schleudern geführt», führt der Anwalt aus. Ausserdem sei er durch die Medien bereits vorverurteilt worden. So betitelte ihn der «Blick» als «Drift-Depp von Wohlen». Auch seine Mutter wurde im Supermarkt bedroht, sie solle aufpassen, dass Leo nichts geschehe. «Dieser Druck hat die Familie dazu bewogen, von Wohlen wegzuziehen.» Die lange Dauer des Verfahrens habe diesen Druck zusätzlich begünstigt. «Ich habe heute immer noch Flashbacks, wenn ich an einer grösseren Menschenmenge oder an einem Pub vorbeifahre», sagt Leo. «Ich fahre jetzt auch viel vorsichtiger und langsamer.» Nicht uneinsichtig
Bezirksgericht Bremgarten: 21-Jähriger muss sich wegen versuchter mehrfacher Körperverletzung verantworten
Auf mehreren Videos ist der Unfall dokumentiert. Es ist zu sehen, wie Leo kurz aussteigt, den Schaden an seinem Auto begutachtet, einsteigt und davonbraust. «Ich wollte nur noch nach Hause, ich stand unter Schock», sagt er vor Gericht. Er wusste nicht, wie man in so einer Situation reagieren sollte. Den Führerschein hatte er damals erst ein halbes Jahr, das Auto vier Monate.
Entschuldigt hat er sich bei den Leuten, die er in Gefahr gebracht hatte, bis heute nicht. «Das zeigt, dass ihm der Schock von anderen egal ist», sagt der Staatsanwalt. Er beantragt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten und eine Busse von 1000 Franken. Sechs Monate sollen davon unbedingt vollzogen werden, für die restlichen 24 Monate soll ihm bei einer Probezeit von drei Jahren ein teilbedingter Strafvollzug gewährt werden. Ausserdem sollen ihm die Verfahrenskosten von 15 375 Franken sowie die Anklagegebühr von 2150 Franken auferlegt werden.
Das Gericht sprach Leo wegen der vorsätzlichen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 28 800 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von 1000 Franken. Ausserdem muss er die Gerichtskosten und 80 Prozent seiner Anwaltskosten übernehmen. Von den restlichen Anklagepunkten wurde Leo freigesprochen. «Hätten Sie Ihre Geschwindigkeit angepasst, wäre das Auto nicht ins Rutschen gekommen», erklärt Gerichtspräsident Trost. «Was Sie gemacht haben, war total daneben und die Emotionalität des Fussballs als Erklärung zu benutzen, ist totaler Blödsinn.» Er habe das Manöver für das Publikum gemacht, auf einem leeren Kiesplatz hätte er das kaum gemacht. «Damit haben Sie Fans ernsthaft gefährdet.» Einen kleinen Abschlag der Strafe gebe es für die mediale Vorverurteilung und für die lange Dauer des Verfahrens. «Sie scheinen nicht uneinsichtig zu sein», erklärt Trost. «Aber auch nicht besonders einsichtig. Als Automobilist müssen Sie sich besser verhalten.»


