Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 1. Juni werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten ...
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 1. Juni werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, die am 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Vermieter werden gebeten, der Gemeinde bis 4. Juni die leer stehenden Wohnungen zu melden, Telefon 056 649 39 30, E-Mail: gemeinde@berikon.ch. Die Mitarbeit an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Pikettnummer an Feiertagen
Am Pfingstmontag, 21. Mai, bleibt das Gemeindehaus geschlossen. Ebenfalls zu ist am Donnerstag, 31. Mai (Fronleichnam), sowie am Freitag, 1. Juni. Bei Todesfällen erfährt man die Pikettnummer unter 056 649 39 39.