Zu Kinderpornografie angestiftet
03.03.2023 MutschellenDas Bezirksgericht Bremgarten verurteilte einen geständigen 69-jährigen Mann aus dem Mutschellen. Dieser hatte versucht, gegen Geld Frauen aus Westafrika dazu zu bringen, Dateien von Sex mit Kindern zu filmen und ihm zu senden. --rwi
«Absolut ...
Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte einen geständigen 69-jährigen Mann aus dem Mutschellen. Dieser hatte versucht, gegen Geld Frauen aus Westafrika dazu zu bringen, Dateien von Sex mit Kindern zu filmen und ihm zu senden. --rwi
«Absolut verwerfliche Tat»
Bezirksgericht verurteilte einen 69-jährigen Mann vom Mutschellen wegen Konsum und Anstiftung zu Kinderpornografie
Der Angeklagte ist geständig für seine Taten und akzeptiert die angeordnete Strafe. Deshalb gab es gestern Morgen am Bezirksgericht Bremgarten ein verkürztes Verfahren. Das Gericht hält das Strafmass für angemessen und verurteilte den Mann aus der Region Mutschellen.
Roger Wetli
«Sich Bilder von Sex mit Kindern und Sex mit Tieren im Internet anzusehen und sich solche zu speichern, ist verwerflich, weil Sie damit einen Markt mitschaffen, der dieses Leid verursacht und filmt», mahnte Raimond Corboz, Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten, den Angeklagten bei der Urteilsverkündung. «Sie aber sind noch einen Schritt weiter gegangen und haben versucht, Frauen aus Westafrika zum Erstellen solcher Bilder und Filme anzustiften. Zum Glück sind diese nicht darauf eingegangen.» Corboz sprach dem Angeklagten ins Gewissen. «Ihre Frau hält dicht. Ihre Kinder und Enkel wissen nichts von Ihrer Tat. Ich würde Ihnen meinen Nachwuchs nicht zum Hüten geben. Das Gericht hat, milde gesagt, kein Mitleid mit Ihnen. Wir hoffen schwer, Sie hier kein zweites Mal zu sehen.»
Kosten von über 20 000 Franken
Das Bezirksgericht Bremgarten war mit dem zuvor ausgehandelten Strafmass einverstanden. Dieses sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten vor, die der Angeklagte nur absitzen muss, wenn er sich innerhalb einer Probefrist von drei Jahren etwas zuschulden kommen lässt. Dazu kommen eine Busse von 2000 Franken, Verfahrenskosten und Gebühren für ein psychologisches Gutachten. «Sie werden wohl insgesamt mit Kosten von über 20 000 Franken rechnen müssen», schaute die Staatsanwaltschaft voraus. Dem 69-Jährigen wurde zudem ein lebenslängliches Verbot ausgesprochen, beruflich und organisiert ausserberuflich regelmässig mit Minderjährigen Kontakt zu haben.
100 Euro für ein «junges Mädchen»
Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, dass im November 2021 bei einer Durchsuchung seines Wohnortes auf Datenträgern 241 Bilder und 2 Videos mit Kinderpornografie, 3167 Bilder und 21 Videos mit Tierpornografie, 3 Bilder mit sexueller Gewalt und 2 Bilder mit Gewaltdarstellungen sichergestellt worden waren, was er auch gestanden hat. Weitere Bilder konnten auf seinem Mobiltelefon festgestellt werden. «Ich habe diese einfach angeschaut – ohne mir darüber gross Gedanken zu machen», erklärte der Angeklagte bei der Befragung durch Corboz.
Ebenfalls gestand der 69-jährige Mann aus der Region Mutschellen, dass er mehrfach per Chat Frauen, die vorwiegend in westafrikanischen Staaten zu Hause sind und in ärmlichen Verhältnissen leben, fragte, ob sie gegen Geld Daten mit tier- und kinderpornografischen Inhalten herstellen und ihm senden würden. Für die Aufnahme eines «jungen Mädchens» bot er zum Beispiel 100Euro, für ein 13- bis 14-jähriges Mädchen 30 Euro. Er tat dies mehrfach und vorsätzlich. Keine der Frauen liess sich darauf ein.
«Dachte nicht, dass Menschen dahinterstecken»
«Warum haben Sie dies getan?», wollte der Gerichtspräsident wissen. Der Angeklagte schwieg. Ob es stimme, dass er diese Fotos verlangt habe. «Ja, das stimmt», antwortete er kurz und knapp. «Sie sagten, ‹zuerst Fotos, dann Hilfe›», betonte Corboz. «Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht. Ich dachte nicht, dass Menschen dahinterstecken und dass sie meiner Aufforderung nachkommen.» «Wie gehen Sie jetzt mit dieser Neigung vor?», bohrte der Gerichtspräsident nach. «Ich habe keinen Computer mehr und beherrsche mein Mobiltelefon nicht.» Er sei sich des Strafmasses bewusst und wisse, dass er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen dürfe. «Ich wohne mit meiner Frau zusammen. Sie hat Mühe mit meiner Tat. Meine Kinder wissen nichts davon und meine Frau erzählt es ihnen nicht.» Er hoffe, dass er bald in eine Alterswohnung ziehen könne, schaute der gesundheitlich sichtlich angeschlagene Angeklagte voraus.
Vom Ergebnis des Gutachtens überrascht
«Sehr speziell ist in diesem Fall die versuchte Anstiftung. Der Konsum von Kinder- und Tierpornografie ist leider nichts Seltenes, auch im Freiamt nicht», eröffnete die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. «In diesem Fall sind es aber sehr viele Dateien.» Überrascht zeigte sich die Staatsanwaltschaft, und bei der Urteilsverkündigung auch das Gericht, dass das Gutachten dem Angeklagten keine Pädophilie attestiert. «Deshalb können wir keine begleitenden Massnahmen fordern. Uns sind die Hände gebunden», so die Staatsanwaltschaft. «Laut Gutachten ist kein Rückfall zu befürchten, was ich selbst nicht glaube.» Der Angeklagte aus einer der Mutscheller Gemeinden war zuvor nie straffällig geworden. «Deshalb erachten wir die bedingte Freiheitsstrafe von 24Monaten für angemessen, erhöhen aber aufgrund der Schwere der Tat die sonst übliche Probezeit von zwei Jahren auf drei Jahre.»
Die amtliche Verteidigung schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. «Das geforderte Strafmass ist angemessen, wenn auch am oberen Rand, weil sich der Angeklagte von Anfang an kooperativ verhielt.» Er schäme sich für sein Verhalten und würde sich jetzt auf seine angeschlagene Gesundheit konzentrieren. Auslöser für den Konsum sei wohl die einfache Verfügbarkeit solcher Pornografie gewesen. «Das geforderte Berufsverbot stellen wir infrage, akzeptieren wir aber. Das Verfahren hat meinen Klienten stark beeindruckt», so die amtliche Verteidigung.
Bezirksgerichtspräsident Raimond Corboz fragte nach der Urteilsverkündigung den Angeklagten, ob er noch etwas sagen möchte. Er lehnte ab und schwieg.