Aktuelle Nachrichten aus der Gemeinde Arni
Laptops, Bargeld, Schmuck, Baumaterial, Wein und Velos – Einbrecherinnen und Einbrecher haben es auf sehr unterschiedliche Wertsachen abgesehen. Sie verhalten sich so unauffällig wie möglich und kommen dann, wenn niemand ...
Aktuelle Nachrichten aus der Gemeinde Arni
Laptops, Bargeld, Schmuck, Baumaterial, Wein und Velos – Einbrecherinnen und Einbrecher haben es auf sehr unterschiedliche Wertsachen abgesehen. Sie verhalten sich so unauffällig wie möglich und kommen dann, wenn niemand da ist. Einbruch ist eines der häufigsten Delikte in der Schweiz. Es empfiehlt sich deshalb, sich mit dem Thema Einbruchschutz auseinanderzusetzen.
In jüngster Vergangenheit wurde die Gemeindebehörde über einen Einbruchversuch in Arni informiert. Gerade in dieser Jahreszeit, wo die Tage wieder kürzer werden und es früher dunkel wird, steigt die Gefahr von Einbrüchen an.
Die Einwohnerinnen und Einwohner sind deshalb gebeten, die Augen offen zu halten. Zudem ist auch die Nachbarschaft gefordert, Verdachtsmomente in der Nachbarschaft nicht gleichgültig hinzunehmen, sondern die Polizei zu benachrichtigen. Zudem soll man sich gegenseitig informieren, wenn jemand das Zuhause für längere Zeit verlässt oder wenn Handwerker oder Lieferanten erwartet werden. Zudem wird an die Bevölkerung appelliert, Fremde, die sich in der Nachbarschaft aufhalten, nach dem Grund ihrer Anwesenheit zu fragen.
Verkehrsanordnungen: Alte Aescherstrasse, Moosmatt
Der Gemeinderat erlässt gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz, die Signalisationsverordnung und die Strassenverkehrsverordnung folgende Signalisationen: «Verbot für Motorwagen und Motorräder» aus Richtung Alte Aescherstrasse in Einlenker Moosmatt mit dem Zusatz «Ausgenommen Kommunalfahrzeuge»; «Verbot für Motorwagen und Motorräder» aus Richtung Einlenker Moosmatt in Alte Aescherstrasse mit dem Zusatz «Ausgenommen Kommunalfahrzeuge und Fahrzeuge über 8 Meter Länge». Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind bis am 24. November schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. --gk