Unverständnis über Kanton
07.11.2025 Kanton, BremgartenTeilrückweisung der BNO-Revision verursacht Mehrkosten und Ärger
Gut ein Jahr ist es her, seit an einer ausserordentlichen «Gmeind» die BNO-Revision angenommen wurde – mit drei kleineren Anpassungen nach entsprechenden Anträgen. Dachte man ...
Teilrückweisung der BNO-Revision verursacht Mehrkosten und Ärger
Gut ein Jahr ist es her, seit an einer ausserordentlichen «Gmeind» die BNO-Revision angenommen wurde – mit drei kleineren Anpassungen nach entsprechenden Anträgen. Dachte man – denn für den Kanton sind diese Anpassungen so nicht genehmigungsfähig.
Im Verhältnis zum Mammutwerk BNO mit seinen Plänen und Anhängen, an dem Dutzende Köpfe jahrelang arbeiteten, mutet es fast schon an wie ein Kinkerlitzchen. Zwei Private hatten am 24. Oktober 2024, als es um die Annahme der BNO-Revision ging, moniert, dass ihre Häuser unter Schutz gestellt werden sollten, obwohl dies nicht gerechtfertigt sei und keinerlei Mehrwert für die Öffentlichkeit darstelle. Ihre Argumente verfingen – sodass der Souverän die Änderungsanträge guthiess.
Genauso wie einen Änderungsantrag, der die maximal zulässige Länge von Dachdurchbrüchen an die kantonale Praxis anpassen wollte (auf max. zwei Drittel statt wie bisher ein Drittel der Fassadenlänge). Auch das wurde von den Stimmberechtigten gutgeheissen.
Die entscheidende Frage
Drei Änderungen am Regelwerk der allgemeinen Bau- und Nutzungsplanung, welche der Bremgarter Stadtrat damals im Vergleich zum grossen Ganzen als «unwesentlich» taxierte. Das ist entscheidend. Denn der Gesetzgeber unterscheidet zwischen «unwesentlichen» Änderungen, welche der Souverän im Rahmen der Gemeindeversammlung vornehmen darf, und «wesentlichen» Änderungen, welche nicht auf diesem Weg beschlossen werden dürfen. Genau definiert, was denn «wesentlich» und «unwesentlich» sei, ist indes nirgends. Und deshalb erlebt die Stadt nun ein böses Erwachen. Denn die Experten der kantonalen Abteilung für Raumentwicklung des Kantons kamen zum Schluss, dass es sich für sie bei allen drei Änderungsanträgen um wesentliche Änderungen handle. Die BNO wurde deshalb in jenen drei Punkten zurückgewiesen.
«Wofür eine Gemeindeversammlung?»
Ein Entscheid, der bei der Stadt für Unverständnis sorgt. «Wenn wir solche Dinge nicht mehr selbstständig bestimmen dürfen, dann müssen wir auch gar keine ausserordentliche Gemeindeversammlungen mehr zu diesem Zweck durchführen», findet Stadtammann Raymond Tellenbach. «Die kantonale Einmischung hat Dimensionen angenommen, die stossend sind.»
Tellenbach und der städtische Bauleiter Stefan Walder weisen darauf hin, dass man ja gegen alle drei beschlossenen Änderungen innerhalb der Referendumsfrist – wie gegen die BNO als Ganzes – Einsprache hätte erheben können. «Doch das geschah nicht. Und die Entscheide an der ausserordentlichen ‹Gmeind› waren eindeutig. Wir können also davon ausgehen, dass es kaum jemanden in Bremgarten gibt, der sich daran stört.»
200 000 Franken teurer
Für die städtischen Vertreter wäre es deshalb gröberer Unsinn, wenn nun – wie die Experten des Kantons es wollen – jene drei Abänderungsanträge arbeitsund kostenintensiv nochmals separat das gesamte Mitwirkungs- und Rechtsschutzverfahren durchlaufen müssen, wie zuvor die BNO als Ganzes. «Wir haben deshalb ein Schreiben an den Regierungsrat aufgesetzt, in dem wir unser Unverständnis ausdrücken und darum bitten, die Einschätzungen der Experten zu korrigieren», sagt Walder. Es sei allerdings wohl leider zu erwarten, dass der Regierungsrat dem Antrag seiner kantonalen Abteilung folgen wird und die BNO nur ohne die Änderungsanträge genehmigt. Deshalb ist an der «Gmeind» vom 27. November ein Zusatzkredit über 200 000 Franken beantragt. Jener wird dafür benötigt, die drei Änderungsanträge so aufzubereiten und den Verfahren zuzuführen, damit sie an einer kommenden Gemeindeversammlung irgendwann zum erneuten Beschluss vorgelegt werden können. Neben den Kosten hat das kantonale Vorgehen überdies auch wieder Rechtsunsicherheit zur Folge. Denn einige Bauvorhaben können erst vorangetrieben werden, wenn die Frage über die maximale Länge von Dachdurchbrüchen in der BNO abschliessend geklärt ist. --huy
Die Traktanden
Traktanden EWG Bremgarten: 1. Protokoll; 2. Gemeindeverband Alterszentren – Revision der Satzungen; 3. Nutzungsplanung Teiländerung Materialabbauzone «Rauestei» und Bodendepotzone «Höhi» zum Zweck des Abbaus von Kiesreserven; 4. Zusatzkredit für Teiländerung infolge der Teilrückweisung der BNO; 5. Kreditanträge a) Zürcherstrasse, b) Bushof; 6. Abwasserverband – Vorprojekt Ausbau Kläranlage; 7. Budget 2026 mit gleich bleibendem Steuerfuss. 8. Verschiedenes.
Ortsbürger mit leichtem Plus
Neun Tage vor der Einwohnergemeindeversammlung findet am 18. November um 19.30 Uhr diejenige der Ortsbürger statt. Die Stadt beantragt hier ein Budget 2026 mit einem Plus von rund 40 000 Franken. Traktandiert ist auf Wunsch der Fiko auch eine Erhöhung der Finanzkommission von bisher fünf auf neu sechs Mitglieder. Bei Annahme des Antrags stellt sich das ehemals langjährige Mitglied Stefan Birchmeier – zurückgetreten erst letztes Jahr – wieder zur Verfügung, um den neuen Sitz zu besetzen. Die Stadt informiert an der Ortsbürger-«Gmeind» darüber hinaus über laufende Projekte und anstehende Investitionen, wie die Sanierung der Stützmauer unter dem Rathaus, der Risiplatz-Stadtmauer, ein Reuss-Altarm-Projekt, ein Longierzelt für die Fohlenweid und Rathaus-Raumoptimierungen.

