Scheiben beschädigt
16.08.2025 Kelleramt, OberlunkhofenAktuelles aus Oberlunkhofen
Mehrere Fensterscheiben bei der Aufbahrungshalle wurden mit Steinwürfen beschädigt (kleine Einschläge). Wer sachdienliche Hinweise zur Täterschaft geben kann, meldet dies der Gemeindekanzlei, Tel. 056 649 99 80 oder Mail ...
Aktuelles aus Oberlunkhofen
Mehrere Fensterscheiben bei der Aufbahrungshalle wurden mit Steinwürfen beschädigt (kleine Einschläge). Wer sachdienliche Hinweise zur Täterschaft geben kann, meldet dies der Gemeindekanzlei, Tel. 056 649 99 80 oder Mail gemeindekanzlei@oberlunkhofen.ch. Der Gemeinderat dankt für jeden Hinweis.
Mattenriedschiessen
Die Freischützengesellschaft Oberlunkhofen lädt zum traditionellen Mattenriedschiessen ein. Die genauen Schiessdaten finden Interessierte unter www.fsgol.ch. Alle Interessierten sind willkommen, den Schützenverein kennenzulernen. In der Schützenbeiz werden die Gäste bewirtet. Der Freischützengesellschaft wurde die Bewilligung für die Benützung der Waldstrasse im Zusammenhang mit der Durchführung des Mattenriedschiessens am 16. sowie am 22. und 23. August erteilt. Die Zufahrt zum Schiessstand erfolgt über die Zürcherstrasse zum Schützenhaus, die Wegfahrt via Unterlunkhofen (Signalisation als Einbahnstrasse).
Aufhebung der Gräber
Die Gräber 21 und 22 (Urnenbestattungen Zeitraum Januar 1999 bis Dezember 1999) werden aufgehoben, ebenso die Erdbestattungsgräber 67 und 68 (Bestattungszeitraum Januar 1999 bis Dezember 1999). Die Friedhofkommission bittet, Gegenstände auf dem Grab, den Grabstein und den Grabschmuck bis Mitte September abzuholen. Das Entfernen des Grabsteins ist direkt mit dem Friedhofgärtner Josef Trottmann abzusprechen. Über die verbleibenden Gegenstände und Grabsteine wird nachher verfügt und die Räumung durch den Friedhofsgärtner organisiert. Bei Fragen oder Unklarheiten wende man sich an den Friedhofsgärtner Josef Trottmann, Telefon 056 634 19 00.
Fahrverbot Birkenweg
Der Birkenweg ist eine Privatstrasse, die mit einem allgemeinen Fahrverbot (Ausnahme: Zubringerdienst) belegt ist. Die Strasseneigentümer akzeptieren kulanterweise die Benützung als Fusswegverbindung zur Schulanlage. Die Benützer werden angehalten, auf die Ruhebedürfnisse der Anstösser Rücksicht zu nehmen und in jedem Fall Sachbeschädigungen zu unterlassen. Der Gemeinderat dankt den Eigentümern. --gk