Planung des Areals Isler-Villa
22.11.2022 WohlenVersammlung der Ortsbürgergemeinde vom Montag, 28. November, 19 Uhr, in der BBZ-Aula
Ganz so rosig sind die finanziellen Aussichten bei der Ortsbürgergemeinde Wohlen auch nicht mehr. Ein Finanzplan mit Anpassungen und ein defizitäres Budget werden den ...
Versammlung der Ortsbürgergemeinde vom Montag, 28. November, 19 Uhr, in der BBZ-Aula
Ganz so rosig sind die finanziellen Aussichten bei der Ortsbürgergemeinde Wohlen auch nicht mehr. Ein Finanzplan mit Anpassungen und ein defizitäres Budget werden den Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern vorgelegt. Sowie ein Bericht zur Richtplanänderung «Anglikerstrasse Nord».
Daniel Marti
«Die Liegenschaften der Ortsbürgergemeinde sind in die Jahre gekommen und stehen vor einer umfangreichen Sanierung. Die Gebäudezustandsberichte zeigen den Sanierungsbedarf auf.» Diese Feststellung des Gemeinderates hat auch Konsequenzen im Finanzplan der Ortsbürgergemeinde. Die betreffen das Restaurant Sternen und die Liegenschaften auf dem Anwesen Isler-Villa. Für Abklärungen beim Restaurant Sternen samt Wohnung benötigt es 20 000 Franken, dieser Betrag ist im Budget 2023 vorgesehen. Dagegen konnte die Nutzung der Liegenschaften Bünzstrasse 3 und 7 der Villa Isler noch nicht geprüft werden. Somit wurde der Betrag um 15 000 auf 95 000 Franken erhöht und ebenfalls ins Budget aufgenommen. Dies soll nun eine «strategische Planung des Gesamtareals der Villa Isler» ermöglichen. Zudem wurden die Planzahlen von 500 000 Franken für das Haus Bünzstrasse 3 um ein Jahr verschoben, neu auf 2024 und 2025.
Neubewertung und allenfalls Wertberichtigung
Die gesamten 93 000 Franken Projektkosten für die Realisierung der Umlegung des Flurwegs in Baanächer sind ganz aus dem Finanzplan gestrichen worden. Eine grossräumige Planung sei vorgesehen, erklärt der Gemeinderat. Dafür ist der Kostenrahmen jedoch noch nicht bekannt.
Aussagen zum Nettovermögen der Ortsbürgergemeinde sind gemäss Finanzplan nur schwerlich möglich. Nach den erfolgten Investitionsausgaben sind laut Gemeinderat eine «Neubewertung und allenfalls eine Wertberichtigung» vorzunehmen, die wiederum werden Auswirkungen auf das Nettovermögen haben. Der neue Finanzplan wird der «Gmeind», wie gewohnt, nur zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Budget leicht defizitär
Auch das Budget 2023 zeigt eher weniger erfreuliche Zahlen. Es wird mit einem Verlust von 52 100 Franken gerechnet. Dem Ertrag von rund 600 000 Franken stehen Aufwände von 652 200 Franken gegenüber. Vor allem wegen des Gesamtpreises der strategischen Planung in der Höhe von 95 000 Franken ist der Voranschlag defizitär. Weiterhin ist die Nutzung des ehemaligen Forstwerkhofs recht problematisch, die Vermietung ist schwierig.
Angebot von Gewerbeland steigern
Der dritte Schwerpunkt der «Gmeind» ist die Richtplanänderung «Anglikerstrasse Nord». Ein Antrag von Walter Dubler, ehemaliger Gemeindeammann, wurde von der Versammlung im Herbst 2021 angenommen, der dazugehörende Bericht wurde jedoch vom Gemeinderat an der Sommer-«Gmeind» nicht präsentiert, jetzt wird er nachgeliefert.
Keine losgelöste Eingabe
Die Richtplanänderung des Gebiets «Anglikon Nord» sei erneut an die Hand zu nehmen, sodass wieder Gewerbeland angeboten werden könne, lautet der Antrag. Dieses Begehren werde im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung der Gemeinde Wohlen zur Prüfung eingegeben, allerdings macht eine von der Gesamtrevision losgelöste Eingabe keinen Sinn, liess sich der Gemeinderat verlauten. Weiter genehmigte der Einwohnerrat im vergangenen August den Verpflichtungskredit zur Durchführung der Gesamtrevision Nutzungsplan. «Der Prozess startet im Jahr 2023 mit der Erstellung eines räumlichen Entwicklungsleitbildes», schreibt nun der Gemeinderat, «basierend darauf wird ab dem Jahr 2025 die Nutzungsplanung gesamthaft revidiert und allfällige Ein- oder Umzonungsbegehren bearbeitet.» Der Antrag der Ortsbürgergemeinde wird zu gegebener Zeit in den Planungsprozess eingegeben.
Umlagerungen möglich
Der Gemeinderat macht geltend, dass die Erweiterung des Siedlungsgebietes von über 3 ha eine Anpassung des kantonalen Richtplanes voraussetzt. Kantonsweit stehen 70 ha zur Verfügung für die Neuansiedlung von Betrieben und für Erweiterung kommunaler Arbeitszonen. Möglich sind Umlagerungen von Bauzonen von einem Ort in ein anderes Gebiet. «Eine solche Möglichkeit», so der Gemeinderat, «kann im Rahmen der Nutzungsplanrevision geprüft werden.»