Informationen aus der Gemeinde
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Auf der Wildspitzstrasse gilt neu «Parkieren ...
Informationen aus der Gemeinde
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Auf der Wildspitzstrasse gilt neu «Parkieren verboten», mit Bodenmarkierung «Parkverbotslinie». Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind bis am 2. August bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Sie ist in schriftlicher Form einzureichen. --gk