Leicht besser als gedacht
17.03.2023 Uezwil, Region UnterfreiamtRechnungsabschluss der Gemeinde Uezwil
Die Rechnung der Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen fällt um 3300 Franken besser aus als budgetiert und schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 64 900 Franken.
Das Ergebnis aus betrieblicher ...
Rechnungsabschluss der Gemeinde Uezwil
Die Rechnung der Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen fällt um 3300 Franken besser aus als budgetiert und schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 64 900 Franken.
Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit setzt sich aus Aufwand von 1 462 350 Franken und Ertrag von 1 345 340 Franken zusammen und ergibt ein Minus von 117 010 Franken. Der Ertrag der Gemeindesteuern liegt mit 1 066 400 Franken um 56 600 Franken tiefer als budgetiert. Bei den Sondersteuern wird ein Ertrag von 6450 Franken ausgewiesen.
Überall ein Plus
Die Wasserversorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 31 700 Franken (Budget 2980 Franken), die Abwasserbeseitigung mit einem Ertragsüberschuss von 31 900 Franken (Budget 7700 Franken) und die Abfallwirtschaft mit einem Ertragsüberschuss von 3100 Franken (Budget Aufwandüberschuss von 1970 Franken).
Ertragsüberschuss für Ortsbürger
Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde ohne Waldwirtschaft fällt um 5100 Franken besser aus als budgetiert und schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 31 500 Franken (Budget 26 400 Franken). Die Forstwirtschaft schliesst mit einem Verlust von 5300 Franken ab (Budget 7280 Franken), der aus dem Fonds des Eigenkapitals gedeckt wird.
Teilgestaltungsplan Baumgartenacker Ost genehmigt
Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan Baumgartenacker Ost in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auf lage genehmigt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerde führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Es ist aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Teilgestaltungsplans Baumgartenacker Ost wird für die im Plan festgelegten im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt. --gk