Neues aus der Unterlunkhofer Ratsstube
In der Schweiz ist die Herkunft des Stroms gemäss dem Energiegesetz kennzeichnungspflichtig.
Dabei sind Unternehmen, welche Schweizer Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Strom beliefern, verpflichtet, mindestens einmal ...
Neues aus der Unterlunkhofer Ratsstube
In der Schweiz ist die Herkunft des Stroms gemäss dem Energiegesetz kennzeichnungspflichtig.
Dabei sind Unternehmen, welche Schweizer Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Strom beliefern, verpflichtet, mindestens einmal jährlich über verschiedene Punkte zu informieren. Die Stromkennzeichnung der Elektra Unterlunkhofen ist auf der Homepage des Unternehmens unter dem Pfad www.strom.ch/de/ service/stromkennzeichnung ersichtlich. --gk