JA zu fairen Steuern! JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts!
05.09.2025 Abstimmungen, WerbungAm 28. September entscheiden wir über ein Anliegen, für das sich der Hauseigentümerverband Aargau seit Jahrzehnten einsetzt: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese Abstimmung ist eine historische Chance für ein gerechteres Steuersystem.
(fs) Der ...
Am 28. September entscheiden wir über ein Anliegen, für das sich der Hauseigentümerverband Aargau seit Jahrzehnten einsetzt: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese Abstimmung ist eine historische Chance für ein gerechteres Steuersystem.
(fs) Der Eigenmietwert ist ein Kuriosum: Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen jedes Jahr in der Steuererklärung ein Einkommen angeben, das sie gar nie erzielt haben. Die Steuerforderung ist jedoch sehr real – eine Ungerechtigkeit, die in der Schweiz seit über 100 Jahren Realität ist. Ursprünglich wurde die Eigenmietwertbesteuerung in Zeiten von Krieg und wirtschaftlicher Not eingeführt, um dem Staat zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Sie war als vorübergehende Massnahme gedacht, besteht aber nach mehrfacher Verlängerung bis heute.
Schluss mit dieser «Geistersteuer»
Es gibt genügend Gründe, dieses «Provisorium» endlich zu beenden:
1. Die ungerechte Besteuerung des Wohneigentums wird beendet. Wer keine Einnahmen hat, soll keine Steuern zahlen. Ein Besteuerungsgrundsatz, der heute nur beim Wohneigentum eine Ausnahme kennt.
2. Die Reform entlastet Rentnerinnen und Rentner, die mit tiefem Einkommen im abbezahlten Eigenheim leben.
3. Die Privatverschuldung in der Schweiz – die höchste in Europa – sinkt, da sich das Abzahlen der Hypothek endlich lohnt.
4. Junge Familien können sich dank eines über zehn Jahre befristeten Schuldzinsabzugs den Traum vom Eigenheim besser erfüllen.
5. Es bleibt mehr Geld für Investitionen und Konsum, was letztlich dem Gewerbe zugutekommt.
6. Das Steuersystem wird deutlich vereinfacht, die Bürokratie für Steuerpflichtige und Ämter reduziert.
7. Die Schweiz hat mit dem Eigenmietwert eine eigentümliche Steuerpraxis, wie sie kaum ein anderes Land kennt. Höchste Zeit, dieses Kuriosum abzuschaffen.
Abstimmungsfrage zur Objektsteuer
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist direkt mit der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften verknüpft, die es vor allem touristisch geprägten Kantonen ermöglichen soll, befürchtete Steuerausfälle zu kompensieren. Die Abstimmungsfrage bezieht sich ausschliesslich auf die Einführung dieser Objektsteuer. Nur wenn diese Vorlage angenommen wird, fällt der Eigenmietwert.
Unter faire-steuern-aargau.ch finden Sie weitere Informationen und Argumente. Dort können Sie auch herausfinden, welche prominenten Aargauer Persönlichkeiten die Abschaffung des Eigenmietwerts unterstützen und selbst dem Pro-Komitee beitreten. Das Wichtigste bleibt jedoch: Gehen Sie unbedingt abstimmen und legen Sie ein JA in die Urne!
Mit über 40 000 Mitgliedern ist der HEV im Kanton Aargau der Interessenvertreter von Immobilieneigentümern. Wir beraten in Rechts- und Baufragen, bewerten und vermitteln Liegenschaften und bieten Vorlagen, Broschüren sowie Literatur zum Thema Immobilien an.
Kontakt: HEV Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch