Hundekontrolle 2025

  11.04.2025 Mutschellen, Berikon

Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (vom Tierarzt) oder Hundeausweis (durch Amicus) ...


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote