Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (vom Tierarzt) oder Hundeausweis (durch Amicus) ...
Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (vom Tierarzt) oder Hundeausweis (durch Amicus) und Haltebewilligung bei Listenhunden.
Melden bis 30. April
Den Haltern wird im Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2025/26 von 120 Franken zugestellt. Das Hundejahr dauert vom 1. Mai bis 30. April. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April den Einwohnerdiensten, Telefon 056 649 39 30 oder einwohner@berikon.ch zu melden. Die Verwaltung kann so die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötigen Rechnungen.