Gemeinderat nimmt Stellung
05.12.2025 Mutschellen, BerikonMedienmitteilung des Gemeinderats und der Interessengemeinschaft Petition
Im Mai 2023 reichte eine Interessengemeinschaft, bestehend aus 556 Personen, die Petition «Sicherer Schulweg für Beriker Kinder: Tempo 30 und Halteverbot» ein. Jetzt nehmen der ...
Medienmitteilung des Gemeinderats und der Interessengemeinschaft Petition
Im Mai 2023 reichte eine Interessengemeinschaft, bestehend aus 556 Personen, die Petition «Sicherer Schulweg für Beriker Kinder: Tempo 30 und Halteverbot» ein. Jetzt nehmen der Gemeinderat und die Interessengemeinschaft Petition «Sicherer Schulweg für Beriker Kinder: Tempo 30 und Halteverbot» Stellung.
Die Petition fordert vom Gemeinderat, konkrete Massnahmen zur Förderung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler entlang des Boulevards an der Bahnhof-/Oberwilerstrasse K411 zu ergreifen. Der Gemeinderat hat sich der Petition angenommen und stand den Anträgen grundsätzlich von Beginn an positiv gegenüber. «Dies hat er in seiner Korrespondenz gegenüber den Initianten sowie dem Kanton Aargau stets zum Ausdruck gebracht», schreibt er. «Die von der Petition betroffene Strasse ist eine Kantonsstrasse, welche sich im Besitz des Kantons Aargau befindet. Die Entscheidungshoheit liegt somit beim Eigentümer.» Deshalb wurde das Anliegen dem zuständigen Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, zur Prüfung und Stellungnahme eingereicht. Mit Schreiben vom 4. Juni 2025 und 30. September 2025 nimmt die zuständige kantonale Stelle teilweise abschlägig Stellung zu den Zielsetzungen der Petition: Tempo 30.
Vom Kanton als sicher eingestuft
Aufgrund der dem Kanton vorliegenden Informationen und Kenntnisse wird der betroffene Kantonsstrassenabschnitt in allgemeiner Betrachtung als sicher eingestuft. Ein rechtlich zwingender Handlungsbedarf wird durch den Kanton aberkannt. Eine vertiefte Prüfung zur Einführung einer Tempo-30-Zone mit einem Verkehrsgutachten lasse sich nicht begründen. Auch der Vorschlag des Gemeinderats, eine 30er-Zone einzurichten, welche nur während der Schulwegzeiten gilt, lasse sich nicht umsetzen. Zum heutigen Zeitpunkt sei die Verhältnismässigkeit für eine Signalisierung eines Lastwagenfahrverbots nicht gegeben und würde dem grundsätzlichen Zweck einer Kantonsstrasse widersprechen.
«Die Zuständigkeit beim Thema Schulwegsicherheit liegt in der Kompetenz des Schulträgers sprich der Gemeinden», schreibt der Gemeinderat. «Entsprechend könnte ein Halteverbot in Aussicht gestellt werden, sofern die Gemeinde einen konkreten Umsetzungsvorschlag unterbreitet.»
Der Gemeinderat betont, dass ihm die Schulwegsicherheit ein wichtiges Anliegen ist. «Wo möglich und rechtlich zulässig, werden niederschwellige Massnahmen zu deren Förderung zeitnah umgesetzt.»Vor Kurzem seien die Bodenmarkierungen entlang des Boulevards umgesetzt, damit Kollisionen zwischen dem motorisierten Individualverkehr und schwächeren Verkehrsteilnehmenden verhindert werden können.
Grosses Bedauern
Die Interessengemeinschaft bedauert die Haltung des Kantons, wonach die Durchführung eines Verkehrsgutachtens für die Einführung einer Tempo- 30-Zone zwischen den beiden Schulhäusern als unbegründet erachtet wird, obwohl die rechtliche Grundlage dafür eindeutig gegeben sei.
Die Interessengemeinschaft verweist darum auf Art. 108 Abs. 2 der Signalisationsverordnung (SSV). «Es ist eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit insbesondere dann zulässig, wenn bestimmte Strassenbenutzer – etwa Kinder auf dem Schulweg – eines besonderen Schutzes bedürfen.» Genau diese Situation liegt laut der Interessengemeinschaft auf dem betreffenden Strassenabschnitt vor. Es handle sich um eine viel befahrene Lokalverbindungsstrasse (LVS) mit starkem Fussgängeraufkommen während der Schulzeiten, auf der es in den letzten fünf Jahren zu mehreren Verkehrsunfällen kam, bei denen Fahrzeuge von der Fahrbahn abkamen und auf das Trottoir gerieten seien.
Zudem ist es aus Sicht der Interessengemeinschaft nicht nachvollziehbar, weshalb sich ein Fahrverbot für Lastwagen zugunsten der Schulwegsicherheit rechtlich nicht begründen lässt. Für die Signalisierung eines Halteverbots besteht laut Interessengemeinschaft hingegen die Möglichkeit für eine Umsetzung auf Gemeindeebene. «Um einen konkreten und machbaren Lösungsvorschlag zu unterbreiten, hat der Gemeinderat diesen Aspekt im kommunalen Gesamtplan Verkehr KGV aufgenommen. Damit wird die Umsetzung vom Gemeinderat aktiv weiterverfolgt», so der Rat. «Der Gemeinderat dankt der Interessengemeinschaft für das Einreichen der Petition und bietet auch in Zukunft Hand für Hinweise und Ideen zur Förderung der Schulwegsicherheit.» --zg
