Bis zum 31. Oktober läuft die öffentliche Auflage der Teilrevision Energie des Richtplans des Kantons Zürich. Diese definiert Eignungsgebiete für die Windenergienutzung (Windräder). Die Gemeinde Arni ist von den Standorten 38 «Himelsbüel» in Hedingen und 39 ...
Bis zum 31. Oktober läuft die öffentliche Auflage der Teilrevision Energie des Richtplans des Kantons Zürich. Diese definiert Eignungsgebiete für die Windenergienutzung (Windräder). Die Gemeinde Arni ist von den Standorten 38 «Himelsbüel» in Hedingen und 39 «Chüewald» in Aesch direkt betroffen. Die Gemeinderäte von Islisberg und Arni haben deshalb entschieden, eine Einwendung gegen die geplanten Windräder-Standorte an der Grenze zum Gemeindegebiet einzureichen. Als Grundlage dient die Vorlage des Vereins Gegen-Wind Knonaueramt (www. gegenwind-knonaueramt.ch), aus der die massgebenden Punkte herangezogen und wo nötig ergänzt werden. Bis zum 31. Oktober können alle Personen mit einem berechtigten Interesse ihre fachlich begründeten Einwendungen an das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich einreichen.