Eigentlich eine klare Sache. Wirklich? Tatsächlich stimmen wir über «kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» ab, die Abschaffung des Eigenmietwertes ist direkt damit verknüpft, aber ein Sekundäreffekt.
Bei einer Annahme wird den ...
Eigentlich eine klare Sache. Wirklich? Tatsächlich stimmen wir über «kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» ab, die Abschaffung des Eigenmietwertes ist direkt damit verknüpft, aber ein Sekundäreffekt.
Bei einer Annahme wird den Kantonen erlaubt, eine besondere Steuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften zu erheben. Wie hoch diese ausfällt und wie sie ausgestaltet wird, ist nicht definiert und öffnet Wildwuchs Tür und Tor. Gleichzeitig wird dann der Eigenmietwert abgeschafft und «Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt». Darunter fällt unter anderem der quotal restriktive Schuldzinsabzug, also bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen können die Hypothekarzinsen nur noch teilweise in Abzug gebracht werden. Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit? Fehlanzeige und gleichzeitig Benachteiligung von Immobilienanlagen im Privatvermögen gegenüber juristischen Personen. Faire Steuern? Fehlanzeige. Systemvereinfachung? Für mich ein grosses Fragezeichen.
Einmal mehr wurde für (fast) alle etwas mit eingepackt, was im Endeffekt zu einem ungeniessbaren Mix führt. Also ein klares Nein an der Urne.
Walo Meyer, Sarmenstorf