Chregi Hansen, Redaktor.
Am 15. Mai 2014 trat in der Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Schweiz, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen ...
Chregi Hansen, Redaktor.
Am 15. Mai 2014 trat in der Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Schweiz, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Zehn Jahre ist das nun her. Zehn Jahre, in denen einiges passiert ist. Aber aus Sicht der Betroffenen eben noch nicht genug. Zu oft sind es immer noch Vereine, Institutionen und Organisationen, die sich sowieso schon für Behinderte einsetzen, die auch in Sachen Inklusion vorangehen. Hingegen tun sich die sogenannt «Normalen» meist schwer mit dem Thema.
Die Integra hat in den letzten Jahren viel dazu beigetragen, dass Beeinträchtigte ihren Platz in der Gesellschaft finden können. Doch es braucht weitere Taten. Sowohl intern – da hilft der Integra der Selbstvertretungsrat. Aber auch extern. Mit dem Unterzeichnen der Konvention ist es nicht getan, es braucht jetzt auch Taten.