Besserer Arzt als Geschäftsführer
13.02.2026 Muri, Gericht, GewerbeDas Bezirksgericht Muri befasste sich mit einem klaren Fall von Misswirtschaft – vor einem komplexen Hintergrund
Die Schadensumme ist mit über 20 Millionen Franken hoch. Doch am Bezirksgericht Muri stand nicht der gescheiterte Maskendeal im Fokus, sondern der ...
Das Bezirksgericht Muri befasste sich mit einem klaren Fall von Misswirtschaft – vor einem komplexen Hintergrund
Die Schadensumme ist mit über 20 Millionen Franken hoch. Doch am Bezirksgericht Muri stand nicht der gescheiterte Maskendeal im Fokus, sondern der Konkurs, den der zur Folge hatte. Und damit verbunden Vorwürfe von Misswirtschaft, Verschleppung zulasten der Gläubiger und mangelnder Buchführung.
Thomas Stöckli
In Krisenzeiten entstehen Chancen. Während der Coronapandemie versetzte die Beschaffung von begehrten Schutzmasken Händler weltweit in Goldgräberstimmung. Es ging um riesige Margen. Und um verlockende Versprechungen, die nicht immer eingehalten wurden. So auch in diesem Fall, der am Bezirksgericht Muri indirekt Thema war, als Ausgangslage eines Konkursfalls: Angedacht war ein Maskendeal für knapp 24 Millionen Franken, von Deutschland nach England. Dazwischen ein Arzt, der damals im Freiamt wohnte. Das Geld wurde über Treuhandkonten überwiesen und freigegeben, die Masken nie geliefert.
Den Konkurs verschleppt
Er habe sich nur als Mittelsmann einspannen lassen, spielte Rechtsanwältin Josianne Magnin vor dem Bezirksgericht Muri die Rolle ihres Mandanten herunter. «Das grosse Geld hätte die Privatklägerin gemacht.» Rechtlich sieht es allerdings so aus, dass er mit beiden Parteien einen Vertrag abgeschlossen hatte – und immerhin 300 000 Franken kassieren sollte. Zum Deal kam es wie erwähnt nicht. Und das war wie ebenfalls gesagt auch gar nicht Thema der Verhandlung.
Vorgeworfen wurden dem Arzt vielmehr Vergehen in seiner Rolle als Geschäftsführer eines Vermittlers von ärztlichen Dienstleistungen. So hat er trotz begründeter Besorgnis der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit versäumt, seine Bilanz beim zuständigen Konkursamt zu deponieren. In der Folge habe sich die finanzielle Lage seines Unternehmens verschlechtert, wodurch der Verlust der Konkursgläubiger weiter anstieg.
Geld ist verschwunden
Die Verteidigung sprach von einem «komplexen Wirtschafts-Strafverfahren», monierte, die Staatsanwaltschaft hätte ihre Ermittlungstätigkeit ausweiten sollen. Eine Betreibung allein führe nicht automatisch zur Überschuldung, stellte Magnin die Notwendigkeit einer Konkurseröffnung grundsätzlich infrage. So dürfe ihr Mandant immer noch davon ausgehen, das Geld aus Deutschland zurückzuerhalten: «20 Millionen verschwinden nicht einfach so in einem schwarzen Loch.» Zudem sei nicht jede schlecht geführte Buchhaltung strafbar. Ihr Mandant, der sich kooperativ verhalten habe, sei demnach von sämtlichen Anklagepunkten freizusprechen: «Er ist nicht der geschickteste Geschäftsmann, aber er ist auch kein Betrüger.»
Von einem «klaren Fall» sprach dagegen Staatsanwalt Reto Weilenmann: «Als Geschäftsmann kann man nicht frei schalten und walten.» Die Argumentation der Verteidigung bezeichnete er als «Nebelpetarden», die Wahrscheinlichkeit einer Rückerstattung der gut 20 Millionen verglich er mit jener eines Lottogewinns.
Dem sportlich-gepflegt gekleideten Mittfünfziger auf der Anklagebank setzte die Situation sichtlich zu. Während der Plädoyers vom Staatsanwalt und vom Privatkläger-Anwalt Michael Cartier hielt er sich die Ohren zu. Zur Sache gab er keine Auskunft, auf Anraten seiner Anwältin, wie er sagte. Als er beschrieb, wie er verhaftet worden und in Untersuchungshaft gekommen war, zitterten seine Hände.
Einstimmiges Urteil
Das Gericht erachtet die Schuld als erwiesen und verurteilte den Mann einstimmig wegen Misswirtschaft, Konkursverschleppung, Schädigung von Gläubigern und unterlassener Buchführung – wenn auch nicht in ganz allen Fällen, die ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte. Dafür gab es 17 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 15 600 Franken, beides bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu werden ihm die Verfahrenskosten auferlegt und er darf für zwei Jahre keine Geschäftsführungs-Funktion mehr übernehmen.
Härter treffen ihn die zivilen Ansprüche der Privatklägerin, der englischen Firma, welche die Masken erwerben und zum doppelten Preis weiterverkaufen wollte. Diese bezifferte das Gericht auf gut 900 000 Franken.
Die Gläubiger geschädigt
«Es geht nicht darum, ob Sie ein guter Arzt sind», richtete sich Gerichtspräsident Markus Koch bei der Eröffnung des noch nicht rechtskräftigen Urteils direkt an den Beschuldigten: «Als Geschäftsführer haben Sie in vielen Teilen nicht richtig gehandelt.» Will heissen: Zu dem Zeitpunkt, als ihm die Überschuldung bewusst wurde, hätte er, statt «lusche Geschäfte» zu tätigen, die Bilanz deponieren müssen. Spätestens Ende November 2021, als klar wurde, dass von der deutschen Vertragspartnerin kein Geld mehr zu erwarten war. Von den verschwundenen über 20 Millionen Franken liessen sich zu dem Zeitpunkt nur noch rund 850 000 Franken «retten». Da wäre eine Wertberichtigung in der Buchhaltung fällig gewesen: Mit dem Wegfallen dieser Forderung war die Bilanz nicht mehr ausgeglichen.
Entsprechend hätten die 850 000 Franken in die Konkursmasse fliessen und an die Gläubiger verteilt werden sollen, hauptsächlich an die Privatklägerin. Gleiches gilt für den potenziellen Erlös einer geschäftseigenen App. Indem er dies unterliess, habe der Geschäftsmann die Vermögenslage verschlimmert. Der Tatbestand der Misswirtschaft sei ganz klar erfüllt, argumentierte das Gericht. Ins Bild passten da auch private Auslagen auf Geschäftskosten sowie das jahrelange Versäumnis, eine Buchhaltung zu erstellen.
«Bleiben Sie Arzt!», legte Gerichtspräsident Markus Koch dem Mann abschliessend wiederholt und äusserst eindringlich nahe. Was er als Arzt leiste, sei sehr gut, «lassen Sie die Finger von Geschäften, die Sie überfordern».

