Ammann tritt nicht mehr an
11.04.2025 ButtwilInformationen aus der Gemeinde Buttwil
Am 28. September finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Alle Behörden- und Kommissionsmitglieder sind schriftlich angefragt worden, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode wieder zur Wahl ...
Informationen aus der Gemeinde Buttwil
Am 28. September finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Alle Behörden- und Kommissionsmitglieder sind schriftlich angefragt worden, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode wieder zur Wahl stellen. Gemeindeammann Stefan Gisler und Gemeinderat Marc Kramis haben entschieden, auf eine Wiederkandidatur zu verzichten. Die restlichen Gemeinderatsmitglieder, Thomas Huwiler, Vizeammann, Jörg Haslimeier, Gemeinderat, und Anita Thielken, Gemeinderätin, stellen sich für eine Wiederwahl und somit für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.
Folgende Kommissionsmitglieder haben ihre Demission auf Ende der laufenden Amtsperiode eingereicht: Alexander Michel und Raphael Meyer, Mitglieder der Finanzkommission EWG, sowie Sabrina Stöckli, Ersatzmitglied des Wahlbüros.
Wahlvorschläge bis 18. August einreichen
Im Zusammenhang mit den Gesamterneuerungswahlen vom 28. September sind fünf Mitglieder des Gemeinderats inklusive Gemeindeammann und Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission Einwohnergemeinde, zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros und drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied der Steuerkommission in der Gemeinde Buttwil zu wählen.
Wahlen mit und ohne Urnengang
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Montag, 18. August, 12 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können per sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Website heruntergeladen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Werden gleich viele oder weniger Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen binnen dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Von der stillen Wahl im ersten Wahlgang sind auf Gemeindeebene einzig die Positionen Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ausgenommen. Dort findet im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt. --gk