Bedenken wegen der Kosten
04.06.2019 Oberwil-LieliDie Gemeinden Oberwil-Lieli und Rudolfstetten-Friedlisberg legen dem Souverän die Satzungen der neuen ZSO Aargau Ost mit Sitz in Wohlen nicht zur Beschlussfassung vor. «Es fehlen die Grundlagen, um über die Satzungen befinden zu können», sagt Rudolfstettens Gemeindeammann ...
Die Gemeinden Oberwil-Lieli und Rudolfstetten-Friedlisberg legen dem Souverän die Satzungen der neuen ZSO Aargau Ost mit Sitz in Wohlen nicht zur Beschlussfassung vor. «Es fehlen die Grundlagen, um über die Satzungen befinden zu können», sagt Rudolfstettens Gemeindeammann Josef Brem. «Die Kosten sind zu hoch. Von einer Anstellung der bisherigen Kommandanten in einem 100-Prozent-Pensum ist abzusehen», fordert Ilias Läber, Gemeindeammann von Oberwil-Lieli. --eob
«Zu viel ist noch nicht klar»
ZSO Aargau Ost: Oberwil-Lieli und Rudolfstetten-Friedlisberg wollen mehr Grundlagen haben
Stellenplan und Löhne defi nieren, Standortkosten reduzieren und eine wirtschaftliche Lösung erarbeiten: Das fordern die beiden Gemeinden, ehe sie die Satzungen der ZSO Aargau Ost dem Souverän zur Genehmigung vorlegen werden.
Erika Obrist
Mehr als zwei Jahre lang wurde die Fusion der Zivilschutzorganisationen (ZSO) Wohlen, Mittleres Reusstal, Mutschellen und Reusstal-Rohrdorferberg vorbereitet. Ein Kraftakt sondergleichen, gehören der neuen Organisation ZSO Aargau Ost doch 28 Gemeinden an.
Organisiert ist die ZSO Aargau Ost als Gemeindeverband. In den Satzungen ist festgehalten, welche Aufgaben und Rechte der Vorstand und die Abgeordnetenversammlung haben. Diese Satzungen werden nun dem Souverän zur Genehmigung an den Gemeindeversammlungen vorgelegt.
Sind die Pensen gerechtfertigt?
Nicht so in Oberwil-Lieli und in Rudolfstetten-Friedlisberg. Beide Gemeinden wollen nicht, dass die Kommandanten künftig in einem 100-Prozent-Pensum angestellt werden (50 Prozent als Kommandant und der Rest als Führungsunterstützung und Material). «Der Gemeinderat Oberwil-Lieli stellt sich die Frage, wie diese Pensenerhöhung gerechtfertigt ist», sagt Ammann Ilias Läber. Ein Stellenbeschrieb für die Fachverantwortung Führungsunterstützung und Material liege nicht vor.
Das Zusammenlegen von Büros und Sitzungszimmern sowie den Räumen für Unterhaltsarbeiten an einem Standort sei sinnvoll. «Die zentrale Einlagerung der Fahrzeuge und des Materials an einem Ort erachtet der Gemeinderat jedoch als nicht zielführend», heisst es weiter in einem Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15. April. Das Ausrücken zum Schadenplatz oder dem Führungsort soll weiterhin von den jeweiligen Gemeinden aus erfolgen. So könnten die bestehenden Räume weiter genutzt werden.
«Aufgeblähter Apparat»
Weiter bringt Oberwil-Lieli vor, dass die Kosten der neuen ZSO Aargau Ost zu hoch sind. Vor dem Bewilligen der Satzungen «sind der Stellenplan sowie die Löhne zu definieren und die Standortkosten zu reduzieren». Es müsse eine kostengünstigere Variante oder dezentrale Lösung gesucht werden. «Der Gemeinderat wünscht, dass diese Punkte geklärt werden, damit einer Fusion zugestimmt werden kann.» Ein unüberlegter Umgang mit öffentlichen Geldern werde nicht akzeptiert.
Den «aufgeblähten Apparat» und die Zentralisierung kritisiert auch die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg. «Was die Kosten betrifft, spürt man keine Zurückhaltung», hält Gemeindeammann Josef Brem fest. Auch seien die Leistungen, welche die ZSO Aargau Ost zu erbringen habe, nirgends definiert. «Man baut eine Organisation auf, bei der man die Leistungsaufträge nicht kennt, und soll Satzungen gutheissen, bei denen die Grundlagen nicht bekannt sind.»
Aus Sicht der Gemeinde habe die ZSO im Primärauftrag den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. «Dem Auftrag ist das Handeln unterzuordnen.» Zu behaupten, dass auf Vorgabe des Kantons gehandelt werde, gleichzeitig aber die Grundlagen nicht zu kennen und Vergleiche mit bereits bestehenden neuen Organisation nicht zuzulassen – das enttäusche. Auch hätten die einzelnen Gemeinden, besonders die kleinen, nur noch ein sehr geringes Mitspracherecht.
Rudolfstetten hofft auf ein Einlenken
Auf das «Wie weiter?» verweist Ilias Läber auf die neue ZSO Freiamt mit Sitz in Muri, der sich auch die Kellerämter Gemeinden angeschlossen haben. Seine Ratskollegen aus dem Kelleramt zeigten sich zufrieden mit dem neuen Gebilde. Daher werde auch Oberwil-Lieli das Gespräch suchen mit den Verantwortlichen der ZSO Freiamt. Ein Beitritt zu dieser Organisation könnte an der «Gmeind» im Juni 2020 traktandiert werden.
Auch Rudolfstetten-Friedlisberg kann sich vorstellen, sich einer ZSO im Limmattal anzuschliessen oder der ZSO Freiamt. Gespräche gab es aber noch nicht. Da sich die Gemeinde einer Organisation anschliessen muss und letztlich der Kanton entscheiden kann, welche das sein wird, hat die Gemeinde den Vertretern der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz zwei Terminvorschläge unterbreitet. «Leider kam es bisher zu keiner Bestätigung. Man hat das Gefühl, dass der Kanton kein Gespräch führen möchte und uns einfach vor vollendete Tatsachen stellen will.»
Andererseits hoffe die Gemeinde noch immer, dass die Verantwortlichen bei der ZSO Aargau Ost die Bedenken der Gemeinde aufnehmen und der neuen Organisation zu einem Durchbruch verhelfen, «hinter dem auch die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg stehen kann».
Aus den Satzungen
Die Satzungen der ZSO Aargau Ost legen den Sitz, den Zweck, die Mitgliedschaft und die Organisation des Gemeindeverbands fest.
Viele kleine Gemeinden haben Bedenken, dass sie künftig wenig zu sagen haben in der Abgeordnetenversammlung. Diese setzt sich laut Satzungen aus je einem Mitglied der Verbandsgemeinden zusammen. Der Knackpunkt ist folgender Passus: Pro angefangene 1000 Einwohner haben die Mitgliedsgemeinden eine Stimme. Das heisst: Wenige grosse Gemeinden können viele kleine Gemeinden leicht überstimmen. Deshalb wurde eine «Bremse» eingebaut: Mit Ausnahme der Wahlen ist bei den Entscheiden der Abgeordnetenversammlung nicht nur die Mehrheit der Stimmen, sondern auch die Mehrheit der anwesenden Gemeinden erforderlich.
In der ZSO Freiamt ist das anders geregelt. Jede Gemeinde stellt einen Abgeordneten. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme. --red
«Es steht jedem frei, eine andere Meinung zu haben»
Arsène Perroud, Präsident der Projektgruppe, nimmt Stellung
Die Fusion der vier Zivilschutzorganisationen wird seit Anfang 2016 vorbereitet. «Alle Gemeinden und Verbände konnten sich einbringen», sagt Arsène Perroud, Präsident der Projektgruppe.
Die Arbeitsgruppe, welche die Fusion der Zivilschutzorganisationen vorbereitet hat, setzt sich aus je drei Vertretern jeder Organisation zusammen: einem politischen Vertreter, dem ZSO-Kommandanten und einem Vertreter des regionalen Führungsorgans (RFO). Der Mutschellen hat zu Beginn auf die Entsendung eines politischen Vertreters verzichtet. Erst Ende 2018 nahm Rudolfstettens Vizeammann Daniel Wieser Einsitz in der Gruppe. Die Projektgruppe hat unter anderem die Satzungen ausgearbeitet und die künftige Führungsstruktur der ZSO Aargau Ost.
Wann erhielten die Gemeinden den Entwurf der Satzungen der neuen ZSO Aargau Ost?
Arsène Perroud: Die Gemeinden erhielten den Satzungsentwurf Frühjahr 2018 zur Vernehmlassung zugestellt. Nach den Rückmeldungen wurden die Satzungen überarbeitet und Ende Januar 2019 zur erneuten Vernehmlassung zugestellt.
Die Gemeinden waren aufgefordert, bis 15. März ihre Rückmeldung zu den überarbeiteten Satzungen der Arbeitsgruppe zuzustellen und damit auch den Entscheid zu fällen, ob sie das Geschäft an der Sommergemeindeversammlung traktandieren und ob sie noch Vorbehalte haben und wenn ja, welche. Die Arbeitsgruppe hat am 10. April getagt und aufgrund der positiven Rückmeldungen der anderen 26 Gemeinden beschlossen, das Geschäft wie vorgesehen weiterzuverfolgen. Mit E-Mail vom 2. Mai wurden alle Gemeinden darüber informiert, dass Oberwil-Lieli und Rudolfstetten-Friedlisberg das Geschäft nicht traktandieren werden.
Weshalb wurden keine Anpassungen vorgenommen nach den Schreiben aus Oberwil-Lieli und Rudolfstetten-Friedlisberg?
Die Arbeitsgruppe teilt die Einschätzungen der beiden Gemeinden nicht. Alle eingebrachten Punkte wurden in der Arbeitsgruppe mehrfach diskutiert und in den Berichten dargelegt. Es steht jedem Gemeinderat frei, eine andere Meinung zu haben.
Rudolfstetten und Oberwil-Lieli bemängeln, dass der Souverän zu wenig Informationen über das künftige Gebilde habe, um über die Satzungen befinden zu können.
Alle Überlegungen der Arbeitsgruppe zur künftigen Konzeption sind in einem Bericht dargelegt. Dieser liegt den Gemeinden vor. Die Informationen sind also zugänglich. Die Satzungen des neuen Gemeindeverbands sind der rechtliche Rahmen, den es nun festzulegen gilt, damit der noch zu wählende Vorstand operative Entscheide fällen kann. Mit der Genehmigung der Satzungen werden weder ein Budget verabschiedet noch Stellenpensen definiert, ein Mietvertrag abgeschlossen oder über Pflichtenhefte abgestimmt. Wie dem Satzungsentwurf entnommen werden kann, wird eine Umsetzungskommission eingesetzt, in der jede Organisation Einsitz nimmt. Der Übergangsvorstand fällt die notwendigen Beschlüsse, bis der reguläre Verbandsvorstand gewählt ist.
Wer bildet den Übergangsvorstand?
Alle Mitgliedsgemeinden haben die Möglichkeit, sich in den Vorstand wählen zu lassen und bei den Entscheiden mitzuwirken. Gleiches gilt für die Zusammensetzung der Umsetzungskommission.
Auf welchen Überlegungen beruht die Stellendotation?
Der Stellenplan entspricht den kantonalen Vorgaben. Es ist vorgesehen, dass die neue Organisation über drei Kompanien und eine Stabskompanie verfügt. Hinzu kommt die Pflicht, zusätzlich eine Einsatzkompanie zu führen ist. Heute bestehen vier Kompanien, die keine Einsatzkompanie bilden müssen. Der blosse Vergleich zur heutigen Situation und dem Bestand der Zivilschützer wird den Veränderungen nicht gerecht. Es werden zukünftig weitere Leistungsaufträge und höhere Leistungsnormen erfüllt werden können, trotz sinkender Anzahl Zivilschützer und gleichbleibender Personaldotation.
Gibt es keine Möglichkeit, den Stellenplan zu reduzieren?
Eine Reduktion des Stellenplans ist möglich, wenn die Leistungen abgebaut werden. Abgebaut werden können Leistungen zugunsten der Gemeinschaft wie Einsätze an Weihnachtsmärkten, an Gewerbe ausstellungen und grossen Festen. Diese Einsätze werden von den Gemeinden aber ausdrücklich erwartet. Die Projektgruppe hat daher auf eine Reduktion dieser Leistungen verzichtet. Ich möchte nochmals betonen, dass der Stellenplan nicht mit der Annahme der Satzungen genehmigt wird. --eob



