Seit Inkrafttreten des Strassengesetzes und der Kantonsstrassenverordnung auf Beginn 2022 leistet der Kanton jährlich eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Diese müssen den hohen technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechen. ...
Seit Inkrafttreten des Strassengesetzes und der Kantonsstrassenverordnung auf Beginn 2022 leistet der Kanton jährlich eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Diese müssen den hohen technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechen. Demnach sind Strassenbeleuchtungsanlagen energieeffizient, nach dem Stand der Technik und der Umgebung angepasst zu erstellen. Zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Lichtverschmutzung ist die Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen nachts zu dimmen oder abzuschalten. Vorbehalten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Fussgängerstreifen sind durchgängig zu beleuchten.
200 Franken pro Leuchtpunkt und Jahr
Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal 200 Franken pro Leuchtpunkt. Für angebrochene Jahre wird keine Teilabgeltung geleistet. Eggenwil hatte der kantonalen Abteilung Tiefbau die im Rahmen der Sanierung der Kantonsstrasse K 271 im Innerort neu erstellten 40 Leuchtpunkte zur Entschädigung angemeldet und diese 2023 erstmals erhalten.
Sämtliche Leuchten von Eggenwil erfüllen die Anforderungskriterien, sodass der Gemeinde auch in diesem Jahr wiederum 8000 Franken vergütet werden.