Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.