Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe bis 31. Juli während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederwil öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Gemeinde Niederwil, www.niederwil.ch, aufgeschaltet.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innert der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Niederwil einzureichen. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird dann auch für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.