Information des Gemeinderates
Genügend angepasste Solaranlagen dürfen auf Dächern grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Die Erstellung von Solaranlagen muss allerdings dem Gemeinderat gemeldet werden. Solaranlagen, die in Schutzzonen oder auf ...
Information des Gemeinderates
Genügend angepasste Solaranlagen dürfen auf Dächern grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Die Erstellung von Solaranlagen muss allerdings dem Gemeinderat gemeldet werden. Solaranlagen, die in Schutzzonen oder auf Schutzobjekten erstellt werden, sind hingegen baubewilligungspflichtig. Für die Meldung von neu geplanten Solaranlagen steht ein Formular zur Verfügung. Dieses kann im Internet auf www. ag.ch/energie bezogen werden. Dieses Formular erfasst die technischen Angaben der Anlage; es ist auszudrucken und zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen beim Gemeinderat einzureichen. --gk