Das schöne Wetter bietet Gelegenheit, Arbeiten rund ums Haus anzugehen. Aufgrund diverser Meldungen über Lärmbelästigungen bittet der Gemeinderat die Einwohnerinnen und Einwohner, die gemäss Polizeireglement geltenden zeitlichen Einschränkungen einzuhalten. In ...
Das schöne Wetter bietet Gelegenheit, Arbeiten rund ums Haus anzugehen. Aufgrund diverser Meldungen über Lärmbelästigungen bittet der Gemeinderat die Einwohnerinnen und Einwohner, die gemäss Polizeireglement geltenden zeitlichen Einschränkungen einzuhalten. In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr (samstags ab 18 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (Rasenmähen, Hämmern, Bohren, Fräsen, Motorsägen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Von 22 bis 7 Uhr ist im Freien, in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm verboten. Ausgenommen sind Kirchenund Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstands sowie wetterbedingt dringende Arbeiten durch Landwirtschaftsund Gemüsebaubetriebe.
«Brücke» über Auffahrt
Am 13. Mai (Auffahrt) und 14. Mai bleibt die Verwaltung geschlossen. Beim Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst, Telefon 056 649 90 10.