Wiesen und Äcker nicht betreten

  26.03.2021 Mutschellen

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist nicht gestattet beziehungsweise nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern (Querfeldeintouren, Laufenlassen von ...


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