Am Sonntag, 7. März, steht auch das Bundesgesetz über elektronische Identifiizeruugsddeesse (E-ID-eseetz ur Abstimmung. Die Notwendigkeit einer einheitlichen elektronischen Identifizierung ist kaum umstritten. Die in der Volksabstimmung zu beantwortende Frage ist - und deshalb wurde ...
Am Sonntag, 7. März, steht auch das Bundesgesetz über elektronische Identifiizeruugsddeesse (E-ID-eseetz ur Abstimmung. Die Notwendigkeit einer einheitlichen elektronischen Identifizierung ist kaum umstritten. Die in der Volksabstimmung zu beantwortende Frage ist - und deshalb wurde das Referendum ergriffen -, wer die E-ID herausgeben soll. Das Gesetz will dazu private Unternehmen ermächtigen. Die Gegner sind der Meinung, dass es sich hier, wie etwa bei der Herausgabe des Reisepasses, um eine hoheitliche Aufgabe handelt, welche nicht privatisiert werden darf.
Die Bedenken gegen eine Privatisierung sind berechtigt. Es stellt sich die Frage, warum ein Konsortium aus grossen Banken und Versicherungen oder der Swisscom Herausgeber der E-ID werden möchte. Aus Nächstenliebe sicher nicht. Und es geht vordergründig auch noch gar nicht um Geld. Aber bekanntlich heisst die Währung in der Welt der Digitalisierung Daten. Daraus haben Konzerne wie Facebook und Google ein Milliardengeschäft gemacht. Ob wir diesen unsere Daten überlassen, ist aber letztlich freiwillig. Fine offiizelle E-I erdee wr dagegen faktisch in Zukunft einfach akzeptieren müssen, weil wir sonst gewisse Dienstleistungen gar nicht mehr beziehen können.
Wenn wir aber sensible persönliche Daten hergeben müssen, darf das nicht zu einem privat organisierten Geschäft werden. Die Gefahren, die hier lauern, kann man erahnen, wenn man den Artikel 13 des Gesetzes liest. Dort ist geregelt, welche Voraussetzungen ein Unternehmen erfüllen muss, damit es als Anbieterin der E-ID auftreten darf. Etwa zu gewährleisten, dass «verantwortliche Personen kein Risiko für die Sicherheit darstellen», dürfte bei einer Vielzahl von Anbietern schlicht unmöglich sein. Kommt hinzu, dass das Gesetz Wichtiges nicht regelt und die Verordnung bis nach der Abstimmung unter Verschluss gehalten werden soll.
Um Vertrauen zu schaffen, brauchen wir in diesem Bereich der digitalen Welt nicht mehr private Datensammler, sondern eine saubere staatliche Lösung mit einem demokratisch verantwortlichen Akteur. Dieses E-ID-Gesetz muss mit einem klaren Nein an den Absender zurück.
Robert Frauchiger, Hägglingen