Aargauer Regierungsrat zieht mit den Bundesregeln mit – geschlossen bleiben aber Erotikbetriebe
Der Regierungsrat unterstützt den Entscheid des Bundesrats, die Schutzmassnahmen ab Montag, 1. März, vorsichtig und zeitlich über mehrere Wochen gestaffelt ...
Aargauer Regierungsrat zieht mit den Bundesregeln mit – geschlossen bleiben aber Erotikbetriebe
Der Regierungsrat unterstützt den Entscheid des Bundesrats, die Schutzmassnahmen ab Montag, 1. März, vorsichtig und zeitlich über mehrere Wochen gestaffelt zu lockern. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati empfing zudem gestern Bundesrat Alain Berset in Aarau.
Die Coronavirus-Lage hat sich in den letzten Wochen auch im Kanton Aargau stabilisiert. Die Infektions-, Hospitalisierungs- und Todeszahlen sind rückläufig. Auf der anderen Seite ist nach wie vor grosse Vorsicht geboten, bis die Immunität in der Bevölkerung genügend hoch ist.
Seit Weihnachten gelten im Kanton Aargau restriktive nationale und kantonale Schutzmassnahmen. Damit konnte die drohende Überlastung des Gesundheitswesens sowie von Pflege- und Betreuungseinrichtungen abgewendet werden. Nun gilt es, das seither mit den starken Einschränkungen Erreichte nicht wieder vorschnell aufs Spiel zu setzen. Der Regierungsrat unterstützt deshalb das vom Bundesrat beschlossene zeitlich gestaffelte, risikobasierte und national einheitliche Vorgehen bei der Lockerung der Schutzmassnahmen.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten für unter 20-Jährige
Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken dürfen ab nächsten Montag wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche der Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten.
Im Freien sind Treffen im Familienund Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Eine Ausnahme
Die vom Regierungsrat am 18. Dezember als kantonale Zusatzmassnahme beschlossene Schliessung von Bordell- und Erotikbetrieben, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs wird bis 22. März verlängert; dies unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Nachbarkantone.
Mit den zeitlich gestaffelten Öffnungsschritten soll ein Jo-Jo-Effekt vermieden werden. Ansteigende Infektionszahlen sind auch zu verhindern, damit die laufende Impfkampagne zusammen mit den Testaktivitäten und weiteren Schutzmassnahmen die gewünschte Wirkung entfalten kann.
Der Regierungsrat wird sich mit Nachdruck beim Bundesrat dafür einsetzen, dass besonders stark betroffene Wirtschaftsbereiche und Branchen wie zum Beispiel Gastronomie im nächsten Lockerungsschritt wieder vollständig öffnen können, wenn es die Entwicklung der epidemiologischen Lage erlaubt.
Weitere Betriebe unterstützen
Der Regierungsrat prüft aufgrund der andauernden Pandemie in einem weiteren Schritt den Ausbau der kantonalen Härtefallunterstützung. Die Ausrichtung von Fixkostenbeiträgen sollte zusätzlich auch an Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall wie in der Reisebranche, der Eventbranche und der Schaustellerbranche ausbezahlt werden. Zudem sollen im Sinne der Gleichbehandlung auch an Betriebe, die ihren Umsatz zu einem wesentlichen Teil mit der Belieferung von behördlich geschlossenen Betrieben erwirtschaften, Fixkostenbeiträge ausgerichtet werden können.
Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati besuchte gestern mit Bundesrat Alain Berset in Aarau das Seniorenzentrum «Auf Walthersburg», um sich ein Bild vom Einsatz der mobilen Impfteams zu machen. --red