Der Gemeinderat hat das Datum für die Wahlen der Gemeindebehörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 festgelegt.
Der erste Wahlgang erfolgt am 26. September. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 28. November stattfinden. Die Anmeldefrist für den ...
Der Gemeinderat hat das Datum für die Wahlen der Gemeindebehörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 festgelegt.
Der erste Wahlgang erfolgt am 26. September. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 28. November stattfinden. Die Anmeldefrist für den ersten Wahlgang läuft bis zum 13. August.
Versäuberung von Hunden
Es wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Hundehalterinnen und Hundehalter beim Versäubern der Hunde die Hinterlassenschaften einfach liegen lassen. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt versäubern, respektive die Hundehalter sind gemäss Polizeireglement verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu entsorgen. Das Versäubern auf Privatgrund Dritter ist nicht gestattet.