Aufgrund der revidierten kantonalen Umweltschutzgesetzgebung müssen alle Holzfeuerungen wie Cheminées, Schwedenöfen, Holzöfen oder Kachelöfen regelmässig kontrolliert und wenn notwendig gereinigt werden. Es ist möglich, dass wärmetechnische Anlagen wie zum ...
Aufgrund der revidierten kantonalen Umweltschutzgesetzgebung müssen alle Holzfeuerungen wie Cheminées, Schwedenöfen, Holzöfen oder Kachelöfen regelmässig kontrolliert und wenn notwendig gereinigt werden. Es ist möglich, dass wärmetechnische Anlagen wie zum Beispiel Cheminées oder Cheminéeöfen nicht erfasst sind. Daher werden die Anlageeigentümer gebeten, dem zuständigen Brandschutzbeauftragten der Gemeinde, Kaminfegermeister Ueli Lütolf, die installierte Holzfeuerungsanlage zu melden.
Die Holzfeuerungskontrolle wird anschliessend terminlich vereinbart und gegen eine einmalige Kontrollgebühr ausgeführt. Eine allfällige Reinigung wird gemäss dem kantonal festgelegten Tarif nach Aufwand berechnet.
Erreicht werden kann Ueli Lütolf per Telefon 079 662 66 68 oder per E-Mail an uluetolf@hotmail.com.