Trendig, aber sicher unterwegs
18.12.2020 SozialesRatschlag der Regionalpolizei: Beim Kauf von «Fun-Geräten» vorher Überlegungen machen
Trendfahrzeuge wie Segways, Air- und Smartwheels werden immer beliebter und stehen bei vielen Kindern auf dem Wunschzettel. Aber aufgepasst, die Verwendung solcher ...
Ratschlag der Regionalpolizei: Beim Kauf von «Fun-Geräten» vorher Überlegungen machen
Trendfahrzeuge wie Segways, Air- und Smartwheels werden immer beliebter und stehen bei vielen Kindern auf dem Wunschzettel. Aber aufgepasst, die Verwendung solcher Transportmittel ist reglementiert und nicht risikofrei.
Susanne Schild
Elektrofahrzeuge sind im Trend. Sie sind wendig, häufig leicht und ökologisch, benötigen keinen Parkplatz und ermöglichen es so, Zeit zu gewinnen.
Doch die Verwendung dieser Transportmittel ist gesetzlich geregelt und nicht risikofrei. «Vielen ist das nicht bewusst», warnt Renato Orsi, Leiter Sicherheit der Regionalpolizei Muri. «Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Regeln kennen», so Orsi weiter. Denn die Fahrzeuge sind motorisiert, das heisst, sie sind schnell. Und weil sie mit einem Elektromotor betrieben sind, auch leise. Das könne im öffentlichen Raum rasch zu gefährlichen Situationen führen, weiss Orsi. Die häufigsten Anfragen bezüglich Trendfahrzeuge würden vonseiten der Schule gestellt werden, da die Kinder mit den Gefährten zur Schule fahren.
Auf öffentlichen Strassen zugelassen
Auf öffentlichen Strassen zugelassene Fahrzeuge sind das Elektro-Trottinett, das E-Bike langsam oder schnell und der Elektro-Stehroller. Sie dürfen erst ab 14 Jahren auf öffentlichen Strassen gefahren werden und bedürfen bis 16 Jahre eines Mofa-Führerausweises. Ab 16 Jahren sind langsame E-Bikes bis 25 km/h und E-Trottinetts ohne Führerausweis fahrberechtigt. Schnelle E-Bikes bis 45 km/h dürfen in jedem Fall nur mit Mofa-Führerausweis und Helm gefahren werden. E-Trottinetts müssen eine Strassenzulassung nach ASTRA haben und dürfen, wie E-Bikes, nur auf Strassen und Radwegen gefahren werden. Wer als erwachsene Person im Besitz eines E-Trottinetts oder E-Bikes ist und dieses einem nicht fahrberechtigten Kind überlässt, macht sich strafbar.
Im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge
Mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind, beispielsweise öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs, Parkplätze (beispielsweise bei Einkaufszentren): Elektro-Einrad (Onewheel oder Monowheel), Elektro-Smartwheel (Hoverboard), Elektro-Skateboard und der Crazy Cart.
Wie man zugelassene Elektrofahrzeuge nutzt
Maximal ist eine Person pro Fahrzeug erlaubt. Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden. Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen. Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet. 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M. Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahre einen Führerausweis Kat. M. Die Benutzung von Radstreifen und -wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen sein und über die entsprechenden Leistungsbedingungen und Ausrüstung wie Licht oder eine Glocke verfügen. Das Verhalten im Verkehr ist demjenigen mit Fahrrädern gleichgestellt.
Bei weiteren Fragen erteilt die zuständige Regionalpolizei gerne Auskunft.