Ausnahmebewilligungen erteilt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai, darf unter anderem in den Primar- und Sekundarschulen der Unterricht wieder vor Ort ...
Ausnahmebewilligungen erteilt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai, darf unter anderem in den Primar- und Sekundarschulen der Unterricht wieder vor Ort stattfinden.
Basierend auf den Vorgaben von Bund und Kanton hat die Schule Eggenwil in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeführungsstab Schutzkonzepte erarbeitet. Diese gelten sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die kommunalen Tagesstrukturen, wie betreuter Mittagstisch, Randstundenbetreuung, Nachmittagsbetreuung und Aufgabenhilfe. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule Eggenwil wurden im Detail über die Schul- und Unterrichtsorganisation, die umzusetzenden Schutzmassnahmen sowie den Umgang mit besonders gefährdeten Personen informiert.
Schulareal meiden
Ergänzend zur letzten Gemeindemitteilung hat der Gemeinderat gestützt auf die aktuellen Vorschriften, Weisungen und Empfehlungen von Bund und Kanton sowie die genannten Schutzkonzepte folgende Entscheide getroffen: Für die Benützung des Notausgangs auf der Südseite des Kindergartens hat der Gemeinderat eine Ausnahmebewilligung erteilt. Dieser dient als zusätzlicher Eingang zum Schulhaus. Die Bewilligung weicht von der seinerzeitigen Baubewilligung für die Erweiterung der Schulanlage ab und wird bis Ende Schuljahr 2019/2020, also bis zum Beginn der Sommerferien am 4. Juli, gültig sein. – Das Mehrzweckgebäude, also die Turnhalle und das Foyer, steht ebenfalls bis zu den Sommerferien ausschliesslich für den ordentlichen Schulbetrieb und die Tagesstrukturen zur Verfügung. Zusätzlich kann das Sitzungszimmer im Obergeschoss des Gemeindehauses bis Ende des laufenden Schuljahres für schulische Zwecke benützt werden. – In Abweichung zu den ordentlichen Vertragsbedingungen können Eltern ihre Kinder von bereits angemeldeten Tagesstrukturangeboten, insbesondere vom Mittagstisch, kostenlos abmelden.
– Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, sollen das Schulhausareal meiden. Ebenfalls sollen Gruppierungen von Erwachsenen respektive Eltern auf dem Schulhausareal vermieden werden. --gk