Alterswohnheim St. Martin betreibt Beziehungspflege
Seit dem 19. März setzt das Alterswohnheim St. Martin die COVID-19-Verordnung um. Besuche sind nur noch beispielsweise bei Sterbenden in Absprache mit der Leitung möglich. Interne Anlässe können nicht mehr ...
Alterswohnheim St. Martin betreibt Beziehungspflege
Seit dem 19. März setzt das Alterswohnheim St. Martin die COVID-19-Verordnung um. Besuche sind nur noch beispielsweise bei Sterbenden in Absprache mit der Leitung möglich. Interne Anlässe können nicht mehr durchgeführt werden. Der Bundesrat hat Ende April den Ausstieg aus dem Lockdown in einem ersten Schritt bekannt gegeben. Darauf hin wurde eine Begegnungszone eingerichtet und seit vergangenem Montag sind die internen Coiffeur- und Podologie-Angebote im Rahmen der besonderen Hygienemassnahmen wieder möglich.
Derzeit auf Schaffung einer Besucherbox verzichten
«Die bisherigen Erfahrungen sind sehr gut. Die Regeln werden respektiert und die Autonomie unserer Bewohner ist situationsbedingt weitmöglichst gewahrt», teilt Geschäftsleiter Josef Villiger mit. Für die persönlichen Kontakte habe man eine Besucherzone eingerichtet. Externe Personen wie Angehörige können sich direkt mit den Bewohnern absprechen und treffen. Es sind zwei Kontakttermine gleichzeitig möglich.
«Gemäss dem Bericht aus der Presse sind Besuche mit Schutzkleidung und Masken zugelassen. Wir warten dazu noch die offizielle Mitteilung des Departements ab», informiert Villiger weiter. Die Begegnungszone sei überdacht und sollte in der warmen Jahreszeit eine angemessene Lösung bieten. Auf die Schaffung einer Besucherbox verzichte man derzeit, weil die Besuche terminiert und die Box nach jedem Besuch neu desinfiziert werden müsste. «Wir hoffen mit dem Einrichten einer freundlichen Begegnungszone einen wesentlichen Schritt zur Beziehungspfiege ermöglicht zu haben», so die Geschäftsleitung abschliessend. --zg