Verlängerung der Frist
15.04.2020 EggenwilUnternehmer dürfen bis Mai offerieren
Gemeinde und Kanton möchten das Strassenbauprojekt «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil innerorts; Belagssanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen» zusammen mit der Sanierung der ...
Unternehmer dürfen bis Mai offerieren
Gemeinde und Kanton möchten das Strassenbauprojekt «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil innerorts; Belagssanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen» zusammen mit der Sanierung der Rotrainstrasse und des Kuppelwegs dieses Jahr starten.
Nachdem lediglich zwei Unternehmen Angebote unterbreitet haben und die Eingabesummen erheblich über den Kostenvoranschlägen respektive Kreditlimiten lagen, haben die kantonale Abteilung Tiefbau und der Gemeinderat entschieden, das Verfahren abzubrechen und zu wiederholen. Die Neuausschreibung erfolgte am 13. März mit einer ursprünglichen Eingabefrist bis 24. April. Aufgrund der gegenwärtigen Lage wurde die Frist bis 8. Mai verlängert.
Geschwindigkeitskontrolle
Am 30. März führte die Regionalpolizei Bremgarten eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortsstrecke der Kantonsstrasse, auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 6.30 und 9.30 Uhr haben von 344 erfassten Fahrzeugen deren 50 oder 15 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 und 55 km/h: 33 Übertretungen, zwischen 56 und 60 km/h: 14 Übertretungen, zwischen 61 und 65 km/h: 2 Übertretungen und zwischen 66 und 74 km/ h: 1 Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 66 km/h unterwegs. Dieser Fahrzeugführer wurde an die Staatsanwaltschaft verzeigt.
Verbot von Wiesen und Äcker zu betreten
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also von Anfang April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrutund Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.
Hundekontrolle 2020
Ende April wird die Hundetaxe 2020 in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis 19. April der Abteilung Einwohnerdienste, Tel. 056 641 90 97 oder einwohnerdienste@ eggenwil.ch, sowie in der nationalen Hundedatenbank «Amicus» zu melden. Die Verwaltung wird die entsprechende Mutation im Register vornehmen. --gk