Ab 27. April dürfen Coiffeure, Blumenläden, Baumärkte und Gärtnereien öffnen
Der Bundesrat hat gestern festgelegt, wie die Wirtschaft und das öffentliche Leben wieder hochgefahren werden dürfen. Noch keinen Entscheid hat er bezüglich ...
Ab 27. April dürfen Coiffeure, Blumenläden, Baumärkte und Gärtnereien öffnen
Der Bundesrat hat gestern festgelegt, wie die Wirtschaft und das öffentliche Leben wieder hochgefahren werden dürfen. Noch keinen Entscheid hat er bezüglich Restaurants und Grossveranstaltungen gefasst.
Erika Obrist
Darauf hat die ganze Schweiz gespannt gewartet: die Information des Bundesrats zur Lockerung der Massnahmen wegen Coronavirus. Gestern hat er erklärt, welche Branchen ihre Betriebe wieder für das Publikum öffnen können.
In einem ersten Schritt dürfen ab 27. April Coiffeure, ambulante medizinische Praxen, Kosmetik- und Massagestudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Auch Lebensmittelläden, die Blumen und Gartenartikel im Sortiment haben, dürfen diese ab 27. April wieder verkaufen. Spitäler dürfen wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen.
Ab 11. Mai dürfen die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen – sofern die Entwicklung der Lage dies zulässt.
Grossveranstaltungen und Restaurants müssen warten
Nach diesen ersten beiden Schritten werden die Auswirkungen dieser Massnahmen auf die Gesundheit der Bevölkerung geprüft. Sofern die Entwicklung dies zulässt, werden in einem dritten Schritt ab 8. Juni Berufs-, Mittel- und Hochschulen wieder geöffnet. Ebenso sollen Zoos, Museen und Bibliotheken wieder aufgehen. Womöglich wird auch das Versammlungsverbot dann gelockert.
Wann die Restaurants und Bars wieder öffnen dürfen, hat der Bundesrat noch nicht entschieden. Ebenfalls nicht entschieden ist, wann Grossveranstaltungen wieder statt-
finden dürfen. Diese würden zuletzt wieder zugelassen, so der Bundesrat.
Lehrabschluss ohne theoretische Prüfung
Die Lehrabschlussprüfungen finden diesen Sommer ohne theoretischen Teil statt. Es zählen die Erfahrungsnoten. Die praktische Prüfung wird durchgeführt, wo es möglich ist. Die Beurteilung wird schweizweit vom Lehrbetrieb durchgeführt. Noch nicht bekannt ist, wie genau die Abschlussprüfungen an den Kantonsschulen aussehen werden. Bis spätestens Anfang Mai will der Bundesrat über die Modalitäten der diversen Maturprüfungen entscheiden.
Der Bundesrat legt Wert darauf, dass die Bevölkerung weiterhin Vorsicht walten lässt und den Abstand von zwei Metern einhält. Das Tragen von Schutzmasken für gesunde Personen wird weiterhin nicht empfohlen, sondern nur für Kranke und für Arbeitende im Gesundheitswesen.
Eine weitere Lockerung hat der Bundesrat auch bei den Beerdigungen getroffen. Hier durfte bis anhin nur im engsten Familienkreis Abschied genommen werden. Neu wird der Kreis der Teilnehmenden auf die Familie ausgeweitet.