Entsorgungsdienstleistungen sollen auch in der ausserordentlichen Lage gewährleistet sein
Der Bund hat seine Empfehlungen in Bezug auf die Kehrichtabfuhr in den Gemeinden und den Betrieb der Entsorgungshöfe in der ausserordentlichen Lage wegen des Coronavirus ...
Entsorgungsdienstleistungen sollen auch in der ausserordentlichen Lage gewährleistet sein
Der Bund hat seine Empfehlungen in Bezug auf die Kehrichtabfuhr in den Gemeinden und den Betrieb der Entsorgungshöfe in der ausserordentlichen Lage wegen des Coronavirus veröffentlicht. Der Kanton Aargau unterstützt die Empfehlungen und daraus abgeleiteten Massnahmen.
Die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ist auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage wegen des Coronavirus unbedingt notwendig. Die Entsorgung von Abfällen gehört zur Grundversorgung der Bevölkerung. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und der Schweizerischen Unfallversicherung (SUVA) haben diesbezüglich Empfehlungen und Massnahmen erarbeitet und publiziert.
Anweisungen zum Verhalten der Bevölkerung
Die Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten soll in den Gemeinden gewährleistet bleiben. Dazu gibt es Empfehlungen an die Bevölkerung. Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher sollen unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden. Diese Plastiksäcke werden ohne Zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet. Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll auf die Abfalltrennung verzichtet werden. Ansonsten separat gesammelte Abfälle wie beispielsweise PET-Getränkeflaschen, Aludosen oder Altpapier sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. Damit soll das Ausschliessen einer Infektionsgefahr gewährleistet werden. Deshalb sollen ebenfalls keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden. Sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Sammelstellen sollen geöffnet bleiben
Die öffentlichen Sammelstellen sollen weiterhin betrieben werden. Das gilt für betreute und unbetreute Sammelstellen. In beiden Fällen muss ein «Tropfensystem» für den Zugang eingerichtet werden. Insbesondere bei nicht betreuten Sammelstellen sind die Verhaltensregeln mit Plakaten für die Bevölkerung gut sichtbar anzubringen.
Recyclinganlagen bleiben in Betrieb
Die Bevölkerung wird gebeten, die Sammelstellen nur aufzusuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zu Hause gelagert werden. Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten. Der Betrieb in den Recyclinganlagen soll ebenfalls aufrechterhalten werden. Dabei sind insbesondere alle Aspekte betreffend Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, also der Schutz der Arbeitnehmer, strikt einzuhalten. Falls dies nicht möglich ist, ist der Betrieb einzustellen.
Der Kanton Aargau unterstützt diese Empfehlungen und Massnahmen. Die Gemeinden und weitere Beteiligte im Prozess der Abfallentsorgung sind informiert. --pd
Die Informationen findet man unter www.ag.ch/coronavirus.