Änderung im Strafgesetzbuch zum Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexellen ist im Bezirk Muri nur knapp angenommen
Das Freiamt sagt Ja zum Anti-Diskriminierungsgesetz und lehnt die Wohnbauinitiative ab. Es stimmte genau so wie die Gesamtschweiz. Knapp wurde es einzig ...
Änderung im Strafgesetzbuch zum Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexellen ist im Bezirk Muri nur knapp angenommen
Das Freiamt sagt Ja zum Anti-Diskriminierungsgesetz und lehnt die Wohnbauinitiative ab. Es stimmte genau so wie die Gesamtschweiz. Knapp wurde es einzig im Bezirk Muri beim Anti-Diskriminierungsgesetz. Auf kantonaler Ebene befürwortet das Freiamt, wie alle anderen Regionen, die Anpassungen im Einbürgerungsgesetz.
Roger Wetli
63,1 Prozent aller beteiligten Schweizer Stimmberechtigten nahmen das Gesetz zum Schutz gegen Hass an Lesben, Schwulen und Bisexuellen an. Eine Mehrheit erreichten die Gegner einzig in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Schwyz und Uri.
Neun Gemeinden dagegen
Im Aargau waren 56,35 Prozent für das Anti-Diskriminierungsgesetz. Einzig im Bezirk Kulm wurde die Vorlage abgelehnt. Knapp wurde es allerdings in den Bezirken Zofingen und Muri. In Letzterem lagen die Befürworter mit 4165 zu 4120 mit einem sehr kleinen Vorsprung vorne. Zählt man die Gemeinden, gab es im Bezirk Muri gar eine Niederlage. Neun wollten von der Vorlage nichts wissen, acht nahmen sie an. Im Bezirk Bremgarten ist das Ergebnis dagegen ein- deutiger. Hier beträgt das Verhältnis der Gemeinden 17 Ja zu 4 Nein. Nur in Fischbach-Göslikon, Sarmenstorf, Tägerig und Villmergen fanden die Gegner eine Mehrheit. Wobei die Resultate in Büttikon (114 zu 105) und Niederwil (345 zu 335) äusserst knapp ausfielen. Betrachtet man den ganzen Bezirk Bremgarten, erreichten die Befürworter 1006, die Gegner 8430 Stimmen.
Volksinitiative abgelehnt
Einigkeit im Freiamt herrschte dagegen bei der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Keine einzige Gemeinde nahm sie an. Im Bezirk Bremgarten betrug das Verhältnis 5952 Ja zu 12 502 Nein Stimmen, im Bezirk Muri 2327 Ja zu 5966 Nein-Stimmen. Sie folgten damit dem nationalen Trend (57,1 Prozent Nein-Stimmen). Ausser in den Kantonen Basel-Stadt, Jura, Neuenburg und Waadt wurde sie überall abgelehnt, im Kanton Aargau gar mit 65,32 Prozent.
Zehn Jahre ohne Sozialhilfe
Ebenfalls unbestritten ist das kantonale Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Es wird mit 64,8 Prozent angenommen. Keine einzige Gemeinde des Freiamtes lehnte es ab. Wer sich einbürgern lassen will, muss künftig vorher zehn Jahre ohne Sozialhilfe auskommen. Bisher galten drei Jahre. Der Kanton Aargau schliesst damit zu Bern und Graubünden auf, die eine ebenfalls eine zehnjährige Frist setzen.