Aufgrund von Reklamationen bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, die festgelegten Ruhezeiten einzuhalten: In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten ...
Aufgrund von Reklamationen bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, die festgelegten Ruhezeiten einzuhalten: In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten untersagt. Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm verboten. Ausgenommen sind Kirchenund Weideglocken, Arbeiten zur Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und die Arbeit in Gärtnereibetrieben. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Ebenso wird die Bevölkerung gebeten, Altglas nur tagsüber sowie nicht an Sonn- und Feiertagen zu entsorgen.