Hat man sich auch schon gefragt, um was es bei dem in letzter Zeit auffallend häufig zitierten Schlagwort der «Einheit der Materie» überhaupt geht und was dieses mit der am 19. Mai zur Abstimmung gelangenden Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) zu tun hat? Bei der ...
Hat man sich auch schon gefragt, um was es bei dem in letzter Zeit auffallend häufig zitierten Schlagwort der «Einheit der Materie» überhaupt geht und was dieses mit der am 19. Mai zur Abstimmung gelangenden Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) zu tun hat? Bei der Beantwortung lohnt es sich, einen kurzen Blick in unsere Bundesverfassung zu werfen. Dort ist der Grundsatz der Einheit der Materie jeweils unter «Teilrevision der Verfassung» in den Artikeln 194 Abs. 2 und 139 Abs. 3 BV zu finden. Er besagt, dass eine Initiative auf Teilrevision der Bundesverfassung nur dann gültig ist, wenn zwischen den in ihr verpackten Anliegen ein innerer, sachlicher Zusammenhang besteht.
Da wir mit der STAF-Vorlage nicht über eine Initiative, sondern über ein Bundesgesetz abstimmen, ist die eingangs gestellte Frage schnell beantwortet: Der Grundsatz der «Einheit der Materie» hat mit der Vorlage vom 19. Mai nichts zu tun. Ganz ähnlich verhält es sich übrigens auch mit dem in diesem Zusammenhang von der Gegnerschaft gerne herangezogenen Art. 34 Abs. 2 BV über die politischen Rechte. Es wird argumentiert, die Verknüpfung zweier scheinbar unterschiedlicher Themen, verfälsche den wahren Willen der Stimmbürger. In Tat und Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall: Bis eine Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung gelangt, hat sie bereits einen langen demokratischen Weg durch Instanzen, Gremien und Interessengruppen hinter sich.
Die Vorlage wird x-fach überarbeitet und angepasst, bis eine demokratisch legitimierte und tragfähige Lösung vorgelegt werden kann. Gerade weil diese Vorlage ein Kompromiss ist, vermag sie den Volkswillen maximal zu repräsentieren. Auch deshalb stimme ich der STAF vorbehaltlos zu.
Karin Koch Wick, CVP-Grossrätin, Bremgarten